Gericht muss Fixierung von Heimbewohnern prüfen

Karlsruhe (dpa). Unmündige Heimbewohner dürfen nicht ohne gerichtliche Genehmigung an ihr Bett gefesselt werden. Die Zustimmung eines Bevollmächtigten reiche hierzu nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZB 24/12). Beim Anbringen von Bettgittern sowie der Fixierung im Stuhl mittels eines Beckengurts handele es sich um freiheitsentziehende Maßnahmen.

Daher müsse das Betreuungsgericht prüfen, ob die Vollmacht auch im Sinne der Betroffenen ausgeübt werde, so die Richter.

(RP)
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