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Karlsruhe Gericht kippt Urteil gegen Waffenhändler Schreiber

Karlsruhe · Der Prozess gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sah gestern Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Augsburg, das den heute 77 Jahre alten Schreiber im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte. Das Landgericht Augsburg habe nicht ausreichend geprüft, ob Schreiber zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich in Deutschland steuerpflichtig gewesen sei, hieß es. Außerdem müsse noch einmal geprüft werden, ob die Bestechung des ehemaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) zu Recht als verjährt angesehen worden sei.

In einem neuen Verfahren vor dem Landgericht muss geprüft werden, ob Schreiber weiterhin wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden kann. Insofern war Schreiber mit seiner Revision erfolgreich. Dem 77-Jährigen droht jetzt jedoch möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Bestechung. Insoweit hatte auch die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision Erfolg. Das Augsburger Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von "Fuchs"-Panzern nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert.

(RP)
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