Karlsruhe Gericht hebt Urteil gegen Sitzblockade auf

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten gestärkt. Friedliche Sitzblockaden seien vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt, entschieden die Richter in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Teilnehmer dürften daher nicht grundsätzlich wegen Nötigung verurteilt werden.

Die Richter hoben damit die Verurteilung eines Demonstranten wegen Nötigung auf und wiesen den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Frankfurt am Main zurück. Der Mann hatte im März 2004 an einer Aktion gegen den Irak-Krieg teilgenommen. Aufgrund der Vorgaben des Verfassungsgerichts ist sein Freispruch jetzt wahrscheinlich.

Der Kläger hatte sich mit weiteren 40 Demonstranten auf der Straße niedergelassen, die zu dem US-Luftwaffenstützpunkt bei Frankfurt führte. Wegen gemeinschaftlicher Nötigung verurteilte das Landgericht ihn deshalb zu 450 Euro Geldstrafe. Die Verfassungsrichter hingegen entschieden, eine Sitzblockade sei für sich genommen zwar Nötigung. Die weiteren Argumente des Landgerichts rechtfertigten dennoch keine Verurteilung. Zum einen dürfe Demonstranten nicht angekreidet werden, dass sie mit ihrer Sitzblockade Aufmerksamkeit erregen wollten. Denn das sei Sinn einer Versammlung.

Auch sei das Argument nicht haltbar, wonach die von der Aktion betroffenen US-Staatsbürger und Soldaten die Irak-Politik ihres Landes gar nicht hätten beeinflussen können. Demonstranten dürften selbst über den Ort ihrer Versammlung entscheiden. Außerdem habe das Landgericht bei der Beurteilung der Lage wesentliche Gesichtspunkte, auch solche zugunsten des Klägers, außer acht gelassen – wie die vorherige Bekanntgabe der Aktion oder bestehende Ausweichmöglichkeiten (Az.: 1 BvR 388/05) .

(RP)
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