Köln Gericht hält sich bedeckt zu Kohls Millionenklage

Köln · Das Landgericht Köln entscheidet am 2. Juni über die Millionenklage von Altkanzler Helmut Kohl gegen seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan. In der Auftaktverhandlung gab der Vorsitzende Richter Martin Koepsel noch keinen Hinweis, ob das Gericht die geforderten fünf Millionen Euro Schmerzensgeld für gerechtfertigt hält. Der 85 Jahre alte Kohl verlangt die Summe wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle".

Darin hatte der Kölner Autor Schwan den Altkanzler ausführlich zitiert. Kohl hatte Schwan in den Jahren 2001 und 2002 sein ganzes Leben erzählt, damit dieser anschließend als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band erschien, zerstritten sich die beiden jedoch. Nach Darstellung Kohls waren die Aussagen vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

(dpa)
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