Schleswig Gericht gibt Radfahrern ohne Helm Mitschuld
Schleswig · Fahrradfahrer tragen bei einem Zusammenstoß Mitschuld, wenn ein Helm ihre Kopfverletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch bei verkehrswidrigem Verhalten des Unfallgegners, wie der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts entschied (Az.
18.06.2013
, 00:00 Uhr
7 U 11/12). Es bestehe zwar keine Helmpflicht, aber es sei davon auszugehen, dass "ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird".