Schleswig Gericht gibt Radfahrern ohne Helm Mitschuld

Schleswig · Fahrradfahrer tragen bei einem Zusammenstoß Mitschuld, wenn ein Helm ihre Kopfverletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch bei verkehrswidrigem Verhalten des Unfallgegners, wie der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts entschied (Az.

7 U 11/12). Es bestehe zwar keine Helmpflicht, aber es sei davon auszugehen, dass "ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird".

(dpa)
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