Gericht erlaubt Streiks in kirchlichen Einrichtungen
Hamm (dapd). Für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen gilt kein grundsätzliches Verbot von Streiks. Das Landesarbeitsgericht in Hamm wies ein Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld zurück.
14.01.2011
, 02:30 Uhr
Die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover hatten mit der Diakonie gegen einen von Verdi ausgerufenen Warnstreik im Mai 2009 geklagt. Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem mit dem Hinweis, dass die Arbeitnehmer auch Tätigkeiten wahrnehmen, die nichts mit der christlichen Überzeugung zu tun haben (Az.: 127-006-11).