Persönlich Georg Schmid . . . unterliegt in der Verwandtenaffäre

Er war mehr als Jahrzehnte eine feste Größe in der CSU-Führungsriege, doch nach der Verwandtenaffäre im bayerischen Landtag ging es für CSU-Fraktionschef Georg Schmid steil bergab. Nun hat auch das Augsburger Amtsgericht Recht gesprochen: 16 Monate Freiheitsstrafe und 120 000 Euro Geldauflage für jahrzehntelangen Sozialbetrug. Zuvor hatte er bereits 450 000 Euro als "Wiedergutmachung" des Schadens an die Rentenversicherung nachgezahlt, inklusive Zinsen. Weil er seine Frau nach Überzeugung des Gerichtes von 1991 bis 2013 als Scheinselbstständige beschäftigt hatte, war der Sozialversicherung ein Schaden von rund 300 000 Euro entstanden.

Gleichwohl glaubte Schmid bis gestern, in bestem Wissen gehandelt zu haben. Seine Frau, die er mit bis zu 5500 Euro monatlich auf Kosten der Steuerzahler bezahlte, sei selbstständig tätig gewesen, habe ein eigenes Büro und sogar eine eigene Mitarbeiterin gehabt. Nie habe es eine Beanstandung gegeben, stets hätten er und seine Frau alles versteuert. Nun litten sie unter der Vorverurteilung, und er habe alles verloren.

Dem widersprach der Richter. Schmid sei weiter eine "fürstliche" Pension sicher, und er verfüge über ein Immobilienvermögen im Wert von 1,4 Millionen Euro. Streng ging das Gericht auch mit Schmids Rechtsauffassung um. Als Jurist und Beschäftigter im Staatsdienst könne er kaum von Irrtum sprechen. "Bereits im Grundstudium" lerne ein Jurist doch die Abgrenzungskriterien von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit.

Zeit zur Korrektur hätte Schmid durchaus gehabt: Bereits im Jahr 2000 hatte der Landtag beschlossen, dass die Abgeordneten künftig keine Ehepartner, Eltern oder Kinder beschäftigen dürfen - Ausnahmen gab es nur für Altfälle. Da war Schmid in großer Gesellschaft: 79 Abgeordnete machten von der Sonderregelung Gebrauch. Schmid dürfte es von allen am meisten bereuen.

(may-)
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