Reform vor CDU-Parteitag Klingbeil: SPD zu Änderungen im Parteiengesetz bereit

Berlin · Damit die CDU bei einem virtuellen Parteitag ihren künftigen Vorsitzenden wählen kann, braucht es wohl eine Reform des Parteiengesetzes. Die SPD verweist auf das Innenministerium als zuständige Behörde.

 Lars Klingbeil, SPD-Generalsekretär (Archiv).

Lars Klingbeil, SPD-Generalsekretär (Archiv).

Foto: dpa/Michael Kappeler

In der Debatte um eine Reform des Parteiengesetzes für digitale Vorstandswahlen bei virtuellen Parteitagen hat die SPD auf das Bundesinnenministerium verwiesen. „Die SPD ist seit Monaten bereit, gemeinsam mit den anderen Parteien die nötigen Änderungen im Parteiengesetz vorzunehmen, um digitale Parteitage mit Wahlen rechtssicher zu machen“, sagte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil unserer Redaktion. Vorwürfe, dass seine Partei wichtige Änderungen verzögern würde, wies Klingbeil zurück. „Auch wenn der zeitliche Druck wegen des anstehenden Parteitages im Januar vor allem bei der CDU liegt, stehen wir ganz sicher nicht auf der Bremse“, sagte er. „Viel mehr warten wir darauf, dass das Innenministerium uns mitteilt, was es für die Rechtssicherheit braucht.“

Mitte Januar will die CDU ihren Parteitag digital abhalten und einen der drei bisherigen Bewerber Armin Laschet, Friedrich Merz oder Norbert Röttgen zum Nachfolger von Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer bestimmen. Das ist nach Auffassung des Innenministeriums bereits möglich. „Wir sind der Auffassung, dass nach der neuen Rechtslage Online-Parteitage unproblematisch durchgeführt werden können“, hatte Innen-Staatssekretär Günter Krings erklärt. Bei Wahlen müsse lediglich die „rechtsgültige Schlussabstimmung analog“, also zum Beispiel per Briefwahl, durchgeführt werden, erläuterte der CDU-Politiker. Doch das könnte zum Problem werden, wie aus anderen Parteien zu hören ist. Ob für eine gültige Entscheidung allein auf dem virtuellen Weg nur das Parteiengesetz oder auch die Verfassung geändert werden muss, ist unter Juristen umstritten. Der derzeitige Passus, wonach auch Abstimmungsgeräte zulässig sind, bezieht sich bislang ausschließlich um das Verfahren bei der persönlichen Anwesenheit der Delegierten an einem Ort.

Wann das Bundesinnenministerium einen offiziellen Vorschlag für Änderungen des Parteiengesetzes beziehungsweise eine Anpassung des Grundgesetzes vorlegen wird, ist offen. Sollte jedoch eine Verfassungsänderung bis Januar erfolgen müssen, wird die Zeit knapp. Die Stimmen der Koalitionspartner Union und SPD reichen nicht aus für eine nötige Zweidrittelmehrheit.

(jd/may-)
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