CDU will genetischen Fingerabdruck Gen-Code für Sextäter soll Pflicht werden

Düsseldorf (rpo). Ein Gen-Code für Sextäter soll Pflicht werden, fordert die CDU in NRW. Der so genannte genetische Fingerabdruck müsse zur Standardmaßnahme bei den Ermittlungen der Polizei gegen Sexualtäter werden.

Bei allen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung müsse die Polizei den Verdächtigen grundsätzlich eine DNA-Probe entnehmen, forderte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach, am Donnerstag.

Diese Konsequenz müsse aus den Fehlern bei der Fahndung nach dem mutmaßlichen Serienvergewaltiger gezogen werden, der in München die siebenjährige Anna missbraucht hatte, sagte Biesenbach. Die Regelung, dass der genetische Fingerabdruck nur auf richterliche Anordnung entnommen werden dürfe, müsse geändert werden.

Der 19-jährige Mann aus Düren war Anfang Januar nach einer weiteren Vergewaltigung festgenommen worden. Diese Tat und die Vergewaltigung der kleinen Anna hätten nach Ansicht Biesenbachs verhindert werden können, wenn eine bereits im März vergangenen Jahres genommene DNA-Probe des 19-Jährigen an das Zentralregiester des Bundeskriminalamtes weitergeleitet worden wären.

Biesenbach macht für diese Versäumnisse Justizminister Jochen Dieckmann (SPD) verantwortlich. In Nordrhein-Westfalen sei der Umgang mit dem genetischen Fingerabdruck viel restriktiver als in anderen Bundesländern. Während dort in jedem Zweifelsfall DNA-Proben entnommen und weitergegeben würden, müsse in Nordrhein-Westfalen eine Verurteilung des Täters vorliegen. Diese Praxis sehe das Gesetz aber gar nicht vor.

Aus Nordrhein-Westfalen würden deshalb verhältnismäßig wenige genetische Fingeabdrücke in das Zentralregister gegeben. Bayern habe bis September vergangenen Jahres 32 000 Daten übermittelt, aus Baden- Württemberg und Niedersachsen lägen etwa jeweils 20 000 Daten vor. Nordrhein-Westfalen habe als Bundesland mit den meisten Straftaten dagegen nur knapp 16 000 Daten nach Wiesbaden geschickt.

(RPO Archiv)
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