Gemeindefinanzierung: Beschwerde abgewiesen
Münster (dapd). Mehrere Kommunen im Kreis Recklinghausen sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2008 gescheitert. Der Landesverfassungsgerichtshof in Münster wies die Beschwerde zurück.
20.07.2011
, 02:30 Uhr
Die Kommunen hatten beklagt, dass der von der damaligen Regierung im GFG geregelte Finanzausgleich nicht ausreiche, um die Kosten für kommunale Selbstverwaltungs- und Pflichtaufgaben zu decken (Az.: VerfGH 32/08).