Gemeindefinanzierung: Beschwerde abgewiesen

Münster (dapd). Mehrere Kommunen im Kreis Recklinghausen sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2008 gescheitert. Der Landesverfassungsgerichtshof in Münster wies die Beschwerde zurück.

Die Kommunen hatten beklagt, dass der von der damaligen Regierung im GFG geregelte Finanzausgleich nicht ausreiche, um die Kosten für kommunale Selbstverwaltungs- und Pflichtaufgaben zu decken (Az.: VerfGH 32/08).

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort