Saarbrücken Fünf-Prozent-Klausel im Saarland bleibt bestehen
Saarbrücken · Die Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen im Saarland ist verfassungskonform. Der saarländische Verfassungsgerichtshof verwarf eine Klage der rechtsextremistischen NPD. Die Richter verwiesen auf ihre Entscheidung vom vorigen Jahr, in der sie den Landtag aufgefordert hatten, die Notwendigkeit der Fünf-Prozent- Klausel bis zur Landtagswahl 2017 zu überprüfen.
16.04.2014
, 10:02 Uhr
Diese Prüfung durch Anhörungen etwa von Verfassungsrechtlern und Politologen laufe noch.