Fünf-Prozent-Hürde bei EU-Wahl beschäftigt Gericht

Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen verfassungswidrig ist. Drei Kläger halten sie für nicht gerechtfertigt, weil das EU-Parlament keine Regierung wähle und weil die Chancen für kleine Parteien durch die Klausel sehr gering seien.

Die Richter müssen entscheiden, ob die Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments ohne das Quorum gefährdet wäre – so argumentiert der Bundestag auf der Gegenseite. Ein Urteil wird in drei Monaten erwartet.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort