Führerschein mit 17 wird im neuen Jahr bundesweit eingeführt

Berlin (apn). Der Autoführerschein mit 17 hat sich bundesweit in Modellversuchen bewährt und wird jetzt Gesetz. Das Bundeskabinett stimmte dem Vorschlag von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zu, das "Begleitete Fahren mit 17" in das Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen.

Wenn auch Bundestag und Bundesrat dies billigen, gilt ab 1. Januar 2011 die einheitliche Regelung: 17-Jährige dürfen nach Erwerb des Führerscheins bis zum 18. Geburtstag mit einem Begleiter als Aufsicht einen Pkw fahren. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und darf höchstens drei Punkte in Flensburg haben. Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen belegt, dass begleitete junge Fahrer 22 Prozent weniger Unfälle und 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße verursachen als Altersgenossen, die ihre Fahrprüfung auf herkömmliche Weise absolviert haben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort