Haiders Klage gegen das ZDF hatte Erfolg "Frontal"-Zitat war eine Beleidigung

Wien (dpa). Der österreichische Rechtspopulist Jörg Haider hat eine Beleidungsklage gegen das ZDF in erster Instanz gewonnen. Mit dem auf Haider bezogenen Satz "er ist auf jeden Fall ein gefährlicher politischer Gauner" sei der Tatbestand der Beleidigung erfüllt, urteilte ein Richter am Dienstag in Wien.

Der von Haider beanstandete Satz war vom Moderator in der ZDF-Sendung "Frontal" am 12. Oktober 1999 gesprochen worden. Das Urteil ist laut einem Bericht der österreichischen Nachrichtenagentur APA noch nicht rechtskräftig.

ZDF-Vertreter Christoph Bach kritisierte das Urteil, da es sich gegen eine kritische Berichterstattung richte. Drei weitere von Haider als beleidigend empfundene Stellen in dem ZDF-Bericht wurden vom Richter hingegen als "rein politische Kritik" gewertet. Haider war als "skrupelloser Demagoge", "Robin Hood der zu kurz Gekommenen" und als jemand beschrieben worden, der sich "der ewig gestrigen Nazis" bediene.

(RPO Archiv)
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