Prüfung durch Bonner Staatsanwaltschaft Fraktionsspende: Derzeit kein Verdacht gegen Schäuble

Bonn (dpa). Der frühere CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Schäuble steht wegen der Weiterleitung eines Millionenbetrags aus der Fraktionskasse an die CDU für die Bonner Staatsanwaltschaft derzeit nicht im Verdacht einer strafbaren Handlung. Oberstaatsanwalt Bernd König erklärte der dpa am Dienstag in Bonn, ein "Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person besteht derzeit nicht".

Die "Frankfurter Rundschau" hatte berichtet, dass Schäuble ein neues Spendenverfahren bei der Bonner Staatsanwaltschaft drohe. König erläuterte, dass die Staatsanwaltschaft "bezüglich der Übergabe und der Verwendung der CDU-Fraktionsgelder in Höhe von 1,146 Millionen Mark einen Vorgang angelegt hat, in dem geprüft wird, ob insoweit der Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben ist".

Im Dezember 1996 war der Millionenbetrag von einem Fraktionskonto der CDU/CSU abgehoben worden. Er wurde danach dem Verwaltungschef der CDU-Zentrale, Hans Terlinden, übergeben. Nach Darstellung der Zeitung soll auch der Frage nachgegangen werden, ob Zinseinnahmen hätten versteuert werden müssen und, wie es in dem Abschlussbericht der Bonner Staatsanwaltschaft heiße, "insoweit der Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung besteht".

Die "Frankfurter Rundschau" schreibt, aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft sei zum ersten Mal zu entnehmen, dass Terlinden das Geld damals von dem Finanzchef der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Hüllen, erhalten habe. Hüllen hatte im vergangenen Januar Selbstmord begangen. Er soll Geld aus der Fraktionskasse für sich abgezweigt haben.

(RPO Archiv)
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