Münster Flüchtlingsbürgen müssen zahlen

Münster · Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW müssen die Paten grundsätzlich für den Lebensunterhalt aufkommen. Ausgenommen sind nur Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung.

Flüchtlingsbürgen in NRW bleiben auf ihren Kosten zum großen Teil sitzen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster müssen diejenigen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, für deren Lebensunterhalt auch nach deren Anerkennung haften. Die Richter milderten in zwei Berufungsverfahren die Zahlungspflicht gegenüber den Jobcentern allerdings etwas ab: Für Kranken- und Pflegeversicherung müssen die Bürgen demnach nicht aufkommen (Az.: 18 A 1197/16 und 18 A 1040/16).

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung. Bundesweit hatten sich im Rahmen humanitärer Aufnahmeprogramme rund 7000 Flüchtlingspaten in den Jahren 2013 und 2014 verpflichtet, Bürgschaften für syrische Flüchtlinge zu übernehmen und für deren Lebensunterhalt aufzukommen. Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten sind bei den Gerichten anhängig, für die das Münsteraner Urteil nun möglicherweise eine Richtschnur darstellt. In einigen Fällen soll es dabei um Rechnungen bis zu 20.000 Euro gehen. Allerdings unterstrichen die Richter, dass umfangreiche Einzelfallprüfungen berechtigt seien.

Das Oberverwaltungsgericht hatte gestern über zwei Klagen zu entscheiden. Im einen Fall hatte sich ein deutscher Staatsangehöriger syrischer Herkunft gegenüber der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt seines syrischen Bruders und von dessen Ehefrau zu tragen. Im zweiten Fall hatte ein türkischer Staatsangehöriger gegenüber der Stadt Leverkusen für zwei Syrer gebürgt. Den Bürgen entstanden Kosten von 5200 beziehungsweise 3400 Euro. Darin enthalten waren Zahlungen an die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 850 und 1000 Euro. Nur diese Kosten werden den Bürgen dem Urteil zufolge nun erlassen.

Bei Flüchtlingsorganisationen löste die Entscheidung des Gerichts Empörung aus. "Mit dem Urteil bestraft das Gericht ausgerechnet die Leute, die Hilfsbereitschaft zeigten", sagte Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Fördervereins Kölner Flüchtlingsrat. Insbesondere für jene, die damals ihre Angehörigen aus den Kriegsgebieten in Sicherheit holen wollten, sei das Urteil ein schwerer Schlag.

NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) begrüßte hingegen die Entscheidung grundsätzlich: "Das sind positive Signale zugunsten derjenigen, die sich ehrenamtlich und unter hohem persönlichen Einsatz in der Flüchtlingskrise engagiert haben", betonte Stamp mit Blick auf die Versicherungskosten. Zu Wochenbeginn hatte er noch gesagt: "Soziale Gerechtigkeit bedeutet, nicht noch diejenigen zu bestrafen, die sich mit ihrem Engagement um das Gemeinwohl der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben."

Das Gericht begründet sein Urteil mit einem Erlass des NRW-Innenministeriums vom 26. September 2013. Diesem sei nicht zu entnehmen, dass ein Bürge auch für die Krankenversicherungskosten aufkommen müsse. Beide Bürgen hatten zuvor vor Verwaltungsgerichten geklagt, weil sie davon ausgingen, dass ihre Zahlungsverpflichtung enden würde, wenn ein Asylbewerber als Flüchtling anerkannt sei. Während der Deutsche in erster Instanz gegen das Jobcenter des Kreises Paderborn gewonnen hatte, war die Klage des Türken gegen das Jobcenter Leverkusen abgewiesen worden.

Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht ließ das oberste Landesgericht nicht zu. Dagegen kann aber Beschwerde eingelegt werden.

(RP)
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