Rentenreform geht weiter Flexibles Arbeiten im Alter

Berlin · Union und SPD wollen Neuregelungen für einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand schaffen. Wobei die Union Anreizen für längeres Arbeiten setzen will und die SPD vor allem auf Hilfen für die pocht, die schon ab 60 nicht mehr können.

Die Rentenreform geht weiter: Mit der abschlagfreien Rente ab 63 und der erhöhten Mütterrente ist die große Koalition noch nicht am Ende ihrer Reformpläne. Gestern Abend traf sich eine Arbeitsgruppe aus Fachpolitikern von Union und SPD, die über einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand beriet.

Die Arbeitsgruppe war auf Drängen von Unionspolitikern ins Leben gerufen worden, die das politische Signal, das von einer abschlagfreien Rente ab 63 ausgeht, für falsch halten. Aus ihrer Sicht müssen vielmehr Anreize gesetzt werden, dass die Menschen nicht früher, sondern möglichst später in Rente gehen. Sie pochen auf Anreize, die Arbeitnehmern das Berufsleben auch über das gesetzliche Eintrittsalter hinaus attraktiv erscheinen lässt. Die Sozialdemokraten weiteten den Arbeitsauftrag der Gruppe noch aus und wollen auch über altersgerechtes Arbeiten und Stressreduktion reden. Ebenso wollen sie Möglichkeiten debattieren, wie Ältere ihre Arbeitszeit reduzieren können.

Auf dem Tisch lag gestern Abend dementsprechend ein bunter Mix aus Vorschlägen für längeres Arbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, Teilrenten ab 60 Jahren und Ideen für eine Arbeitswelt, in der Senioren noch mithalten können. Die Sozialdemokraten setzten die gesamte Phase des Arbeitens im Alter von von 60 bis 67 Jahre und darüber hinaus auf die Tagesordnung. "Wir sollten möglichst viele flexible Übergänge in die Rente schaffen", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann unserer Zeitung.

Auch die Union zeigte sich grundsätzlich offen für flexible Übergänge in den Ruhestand. Als rote Linie definierte sie aber vor den Verhandlungen, dass von der Runde keinesfalls das Signal ausgehen dürfe, Arbeitnehmer könnten nun schon ab 60 in Rente oder Teilrente gehen. Man brauche eine attraktive Teilrente, "aber nicht schon ab 60", sagte der Vorsitzende er Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß (CDU).

Die Möglichkeit zur Teilrente, wonach man sich einen Teil seiner gesetzlichen Rente verfrüht, vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausbezahlen lässt, und mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeitet, gibt es schon heute. Sie ist aber aufgrund von Abschlägen und strikten Grenzen, wie viel man neben der Teilrente noch arbeiten darf, so unattraktiv gestaltet, dass sie kaum in Anspruch genommen wird.

Aus Verhandler-Kreisen hieß es, dass man nicht das Rad neu erfinden wolle, sondern nur eine Reihe von bereits bestehenden Regelungen für Arbeiten im Alter einfach verbessern müsse. So können schon heute Rentner weiter erwerbstätig bleiben und so viel hinzuverdienen, wie sie wollen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Sie müssen das Geld nur versteuern. Allerdings muss der Arbeitgeber weiter Sozialabgaben für den Rentner zahlen, wobei sich die Rente aber nicht weiter erhöht. Das will Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung der Unionsfraktion, ändern. "Wenn Arbeitnehmer über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus beschäftigt sind, sollten die Rentenbeiträge der Arbeitgeber abgeschafft werden", fordert er. Da die Sozialdemokraten dies mit dem Hinweis ablehnen, dass die Beschäftigung von Rentnern für Arbeitgeber finanziell nicht attraktiver sein dürfe als die Beschäftigung anderer Arbeitnehmer, fordert Linnemann alternativ: "Zumindest sollte man das System so abändern, dass die Arbeitnehmer von diesen Beiträgen profitieren." Er sprach sich für "einen Flexi-Bonus" aus, der sich rentenerhöhend auswirke.

Einig sind sich Union und SPD immerhin in dem Punkt, dass sie die Rentenversicherung durch einen flexibleren Eintritt in den Ruhestand nicht weiter belasten wollen.

Schon beim nächsten Treffen wollen Union und SPD ihre Ideen mit den Sozialpartnern, den Gewerkschaften und den Arbeitgebern, beraten. Bis Ende des Jahres soll ein gemeinsames Konzept für den flexiblen Eintritt in den Ruhestand vorliegen.

(qua)
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