Berlin Fiskus ermahnt 300 000 Rentner

Berlin · Zehntausenden Pensionären drohen hohe Steuernachzahlungen und Strafzinsen für die Jahre 2005 bis 2012. Allein in NRW wurden 100 000 Senioren aufgefordert, rasch Steuererklärungen abzugeben.

Weil sie die seit 2005 fälligen Steuern nicht bezahlt haben, drohen Zehntausenden Rentnern hohe Nachzahlungen und Strafzinsen von sechs Prozent auf ihre Steuerschuld. Mehr als 300 000 Rentner in Deutschland, darunter allein 100 000 in NRW, haben seit vergangenem Herbst Post vom Finanzamt erhalten: Darin wurden sie zunächst aufgefordert, Steuerererklärungen für die zurückliegenden Jahre seit 2005 abzugeben. Auf viele von ihnen kommt nun neben einer Steuernachzahlung auch die Verzinsung der Steuernachforderungen zu. "Gegen manche wurde sogar ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet", hieß es beim Bund der Steuerzahler.

Auch Renteneinkünfte unterliegen nach dem Alterseinkünftegesetz der Steuerpflicht. 2005 mussten Pensionäre erstmals neben sonstigen Einkünften auch 50 Prozent ihrer Renteneinkünfte versteuern. Seither steigt jedes Jahr für die jeweils neu hinzukommenden Rentner der zu versteuernde Anteil der Rente. Doch erst seit Herbst 2009 haben auch die Finanzämter Einblick in die Bezüge der Ruheständler, denn erst seitdem melden die Rentenversicherungsträger die Daten über die Bezüge an die Finanzverwaltung – rückwirkend bis 2005. Die Finanzbeamten haben daraufhin drei Jahre lang die bundesweit rund 30 Millionen Renteneinkünfte überprüft. Seit Ende 2012 verschicken sie nun Briefe an alle, die ab 2005 keine Steuererklärung abgegeben haben, aus deren Daten sie aber auf eine Steuerpflicht schließen.

"Für viele Senioren kommt die Post vom Finanzamt völlig unerwartet, weil sie bisher geglaubt haben, sie müssten keine Steuern mehr bezahlen", sagte Anita Käding, Abteilungsleiterin beim Bund der Steuerzahler. Viele, die vor 2005 Rentner gewesen waren, hätten damals vom Finanzamt die Information erhalten, dass sie nicht mehr steuerpflichtig seien. Besonders ärgerlich seien für viele Rentner die hohen Strafzinsen. Sie liegen mit sechs Prozent deutlich über den Sparzinsen. Viele Pensionäre fühlten sich daher betrogen, so Käding. Der Steuerzahlerbund unterstütze die Klage eines Rentners vor dem Finanzgericht Düsseldorf gegen die Strafzinsen (Az.: 12 K 2776/12 AO).

Oft stießen die Finanzbeamten bei der Prüfung eines Falls auch auf zusätzliche unversteuerte Einkünfte, etwa aus Erbschaften, aus Vermietungen und Verpachtungen, Betriebsrenten oder Kapitaleinkünften im Ausland, sagte Andrea Sauer-Schnieber, stellvertretende Bundesvorsitzende der Steuer-Gewerkschaft der Finanzbeamten. "Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht. Wir haben eine Ermittlungspflicht, wenn wir die Rentenbezugsmitteilungen erhalten", sagte sie.

(RP)
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