Übergangsgeld und Abgeordnetenbezüge Fischer und Funke finanziell gut versorgt

Mannheim (AP). Die zurückgetretenen Bundesminister Andrea Fischer und Karl-Heinz Funke sind nach ihrem Abschied aus der ersten Reihe der Bundespolitik finanziell ausreichend versorgt. Die Ex-Gesundheitsministerin erhält für Februar Übergangsgeld in Höhe eines monatlichen Ministergehalts von 24.300 Mark, wie der "Mannheimer Morgen" in seiner Mittwochausgabe unter Berufung auf den Bund der Steuerzahler meldete.

Bleibt Fischer im Bundestag, so laufen ab März ihre Abgeordneten-Diäten in Höhe von monatlich 13.200 Mark brutto weiter. Axel Müller vom Steuerzahlerbund sah die Grünen-Politikerin als "Opfer der Neuregelung des Übergangsgelds für ehemalige Regierungsmitglieder". Der Pensionsanspruch der bald 41-Jährigen in Höhe von rund 3.700 Mark pro Monat greift erst mit dem 60. Lebensjahr.

Da Funke kein Abgeordneter ist, erhält er für jeden der 28 Monate, in denen er im Amt war, jeweils einen Monat Übergangsgeld. Geht er in die Privatwirtschaft, wird das gegengerechnet. In Zahlen sieht das nach Müllers Berechnung wie folgt aus: Von Februar bis April kassiert der SPD-Politiker als Übergangsgeld jeweils sein volles Amtsgehalt von rund 25.000 Mark. Es ist höher als bei Fischer, da Funke verheiratet ist und zwei Kinder hat.

Ab Mai bekommt Funke diesen Angaben zufolge 25 Monate lang die Hälfte seines Pensionsanspruchs ausgezahlt. In diesen Anspruch fließt auch die Zeit von Juni 1990 bis Oktober 1998 als Landwirtschaftsminister in Niedersachsen ein; die Pension beläuft sich auf 11.500 Mark. Diese Summe wird ab Juni 2003 voll ausgezahlt, da Funke noch unter die alte Regelung fällt, nach der die Altersbezüge bereits mit 55 Jahren einsetzen.

(RPO Archiv)
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