Soldaten schützen, Rechtssicherheit gewähren FDP klagt gegen AWACS-Einsatz

Berlin (rpo). Die FDP-Bundestagsfraktion will wegen der umstrittenen AWACS-Einsätze an der türkisch-irakischen Grenze vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. "Wir wollen damit deutsche Soldaten schützen und ihre Rechtssicherheit gewähren", sagte Fraktionschef Wolfgang Gerhardt.

FDP-Chef Guido Westerwelle sagte am Freitag in Berlin, eine entsprechende Klageschrift werde dem Bundesverfassungsgericht Anfang kommender Woche zugestellt. Bundeskanzler Gerhard Schröder wolle deshalb keine Abstimmung über ein Mandat, um die Koalition zu schonen.

Der Gang nach Karlsruhe wurde von der FDP-Fraktion auf einer Sondersitzung am Vormittag bei einer Gegenstimme beschlossen. Fraktionsvorsitzender Wolfgang Gerhardt erklärte, im Gegensatz zur Darstellung Schröders gehe der Einsatz deutscher Bundeswehrsoldaten in diesen fliegenden Radarstationen wegen der NATO-Bündnisverpflichtungen gegenüber der Türkei sowie wegen der vom türkischen Parlament beschlossenen Teilnahme am Irak-Krieg auf Seiten der USA "über einen Routineauftrag hinaus".

In diesem Fall sei die Bundesregierung verpflichtet, für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte die "konstitutive Zustimmung des Bundestages einzuholen". Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht feststellen sollte, dass ein Parlamentsmandat nicht erforderlich sei, wäre dann auf jeden Fall Rechtssicherheit hergestellt. Derzeit operierten die Bundeswehrsoldaten an Bord dieser Maschinen "in einer Grauzone".

Gerhardt unterstrich, die Klärung des Streits sei auch deshalb erforderlich, weil die Besatzungen sowohl defensiv als auch offensiv tätig werden könnten. Im Falle eines Angriffs etwa von irakischer Seite auf türkisches Territorium sei der Einsatz zur Bekämpfung von Zielen sogar zwingend. Wegen der weit reichenden Konsequenzen, die sich aus der Lage ergeben können, sei eine "klare Rechtsgrundlage durch ein Bundestagsmandat unerlässlich.

Am Donnerstag waren die Liberalen im Bundestag mit ihrem Antrag gescheitert, ein eigenes Parlamentsmandat für die Soldaten in den Aufklärungsmaschinen zu erreichen. Die FDP und auch die Union hatten erklärt, der Fortsetzung der AWACS-Einsätze zustimmen zu wollen.

Defensiver Charakter der AWACS-Einsätze betont

Regierungssprecher Thomas Steg bedauerte die Entscheidung der FDP, nach Karlsruhe zu gehen. Die vier AWACS-Maschinen unter NATO-Befehl flögen "strikt unter Friedensbedingung". Sie seien unabhängig von den 100 AWACS-Aufklärern der Amerikaner. Die NATO beteilige sich nicht am Krieg gegen Irak, betonte Steg. Deshalb werde die US-Regierung wahrscheinlich die Aufgabe einer Feuerleitstelle den eigenen Flugzeugen vorbehalten.

Auch die Entscheidung der Türkei, im Irak-Krieg den Vereinigten Staaten Überflugrechte zu gewähren, habe "nicht den geringsten Einfluss" auf den strikt defensiven Charakter der deutschen Einsätze. Die Trennung von friedlichem und kriegerischem Einsatz der AWACS-Aufklärer sei durch die Kommandostruktur möglich, betonte der Regierungssprecher.

Schröder bleibt bei seiner Position

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Klage der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Einsatzes von Bundeswehrsoldaten in AWACS-Flugzeugen "zur Kenntnis" genommen. Am Rande des EU-Gipfels in Brüssel sagte Schröder am Freitag: "Ich habe dem Deutschen Bundestag eine klare Position, die ich für rechtlich überzeugend halte, vorgetragen, und dabei bleibe ich." Wer in dieser Frage das Gericht anrufe, "der nimmt sein Recht wahr, das er hat".

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