Berlin FDP kämpft für Homo-Ehen

Berlin · Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Homo-Ehe in Deutschland für eine komplette Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe ausgesprochen. "Es bedarf weiterhin intensiver Überzeugungsarbeit, damit schwule und lesbische Paare der Ehe vollständig gleichgestellt werden", erklärte die FDP-Politikerin in Berlin. Sie sei zuversichtlich, dass nicht noch einmal zehn Jahre verstreichen werden, bis die beiden großen "Baustellen" – die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht – geschlossen werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Homo-Ehe in Deutschland für eine komplette Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe ausgesprochen. "Es bedarf weiterhin intensiver Überzeugungsarbeit, damit schwule und lesbische Paare der Ehe vollständig gleichgestellt werden", erklärte die FDP-Politikerin in Berlin. Sie sei zuversichtlich, dass nicht noch einmal zehn Jahre verstreichen werden, bis die beiden großen "Baustellen" — die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht — geschlossen werden.

Am 1. August 2001 war das von der rot-grünen Koalition beschlossene Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten. Seitdem haben rund 23 000 homosexuelle Paare ihre Partnerschaft rechtlich eintragen lassen — darunter auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) und sein Partner, der Unternehmer Michael Mronz. Auch die Grünen treten für die völlige Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein.

Zehn Jahre nach dem Start der Homo-Ehe kann von einer Gleichstellung mit der Ehe nicht die Rede sein. Ende 2000 wurde mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von Union und FDP das Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen. Doch der Bundesrat mauerte: Das Gesetz musste in zwei Teile aufgeteilt werden, von denen aber nur einer in Kraft trat.

Homosexuelle Partnerschaften erhielten die gleichen Pflichten wie in einer Ehe, nicht aber dieselben Rechte. Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde inzwischen nachgebessert. Schwule und Lesben sind heute im Unterhalts-, Güter- und Erbrecht mit Ehegatten weitgehend gleichgestellt.

Doch zwei große Baustellen gibt es noch: Es fehlen noch die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht und das gemeinschaftliche Adoptionsrecht. Für die Interessenvertretung der Homosexuellen, den Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), ist es kein Zufall, dass gerade diese beiden Punkte übrig geblieben sind. Das Ehegattensplitting für Mann und Frau und auch das traditionelle Familienbild seien "heilige Kühe der Konservativen, die sie für unantastbar erklären", heißt es beim LSVD. Das Ehegattensplitting ermöglicht Eheleuten eine nicht unerhebliche Steuerersparnis, wenn einer der beiden Partner deutlich weniger verdient — meist ist es die Frau.

Eingetragene homosexuelle Paare können zudem nicht wie Eheleute ein Kind gemeinsam adoptieren. Adoptiert ein Lebenspartner das Kind allein, ist — wie bei Ehegatten auch — die Einwilligung des anderen Partners erforderlich. Die sogenannte Stiefkindadoption ist möglich, wenn es sich um das leibliche Kind des Lebenspartners handelt.

(RP)
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