Hilfe in der Coronakrise FDP fordert negative Gewinnsteuer für Unternehmen

Berlin · In der Coronakrise fordert die FDP als Gegenvorschlag zum Konjunkturprogramm der Koalition eine umfangreiche Änderung der Gewinnbesteuerung. Damit sollen Unternehmen ihre Solvenz sichern könnern, wie Fraktionsvize Christian Dürr in einem Papier vorrechnet.

 Ein Mitarbeiter eines Kunststoffverarbeitungsfirma zeigt in der Produktionshalle die Arbeit an einer manuellen Fräsmaschine.

Ein Mitarbeiter eines Kunststoffverarbeitungsfirma zeigt in der Produktionshalle die Arbeit an einer manuellen Fräsmaschine.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Coronakrise setzt insbesondere mittelständischen Unternehmen enorm zu. Um sie vor der Insolvenz zu bewahren, fordert die FDP eine zweistufige „negative Gewinnsteuer“. Das geht aus einem Positionspapier des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr hervor, das unserer Redaktion vorliegt. Die FDP-Fraktion habe sich bereits dafür eingesetzt, dass mit der negativen Gewinnsteuer schnelle Liquidität gewährleistet werden könnte. „In einem zweiten Schritt ist es nun wichtig, den Unternehmen eine Perspektive zu bieten, um die Krise nach der Krise zu verhindern“, sagte Dürr.

Er schlägt vor, den Unternehmen einen Betrag über die Finanzämter auszuzahlen. „Konjunkturelle Strohfeuer und Kaufprämien“ lehnt er als teuer und wenig wirksam ab. Sie würden „schnell verpuffen“, so Dürr. Die FDP-Fraktion arbeite gerade an einer entsprechenden Initiative, die man schnellstmöglich in den Bundestag einbringen werde.

Konkret sieht das Konzept vor, dass Unternehmen von den Finanzämtern auf Antrag eine Liquiditätshilfe in Abhängigkeit von ihrer im Vorjahr gezahlten Gewinnsteuer überwiesen bekommen. Damit sollen Mieten, Pachten und weitere Rechnungen bezahlt werden können. Dürr verweist jedoch auf das Problem, dass Selbstständige und viele Betriebe die staatlich garantierten Darlehen, die sie zur Liquiditätssicherung angenommen haben, wieder zurückzahlen müssten. „Und das, obwohl sich die im Lockdown ausgefallene Produktion in vielen Branchen nicht einfach wird nachholen lassen.“ Dürr warnt davor, dass die Rückzahlung der Kredite das Eigenkapital der Unternehmen aufzehren könnte. Daher fordert er mit der FDP-Fraktion eine zweite Stufe der negativen Gewinnsteuer: Für jeden Euro ausbleibenden Gewinns erhält ein Unternehmen eine nicht rückzahlbare negative Steuerzahlung von 80 Cent. „Die Erhöhung des Steuersatzes der negativen Gewinnsteuer auf einheitlich 80 Prozent sorgt für die notwendige Gleichbehandlung der Unternehmen und ist dringend notwendig, denn wenn die Selbstständigen lieber ihren Betrieb schließen, als das Risiko der Verschuldung und der Forhührung in unsicheren Zeiten einzugehen, geraten unzählige Arbeitsplätze in Gefahr“, schreibt Dürr in seinem Papier. Dann helfe auch kein Kurzarbeitergeld mehr.

Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, wenn es Unternehmen schon vor der Coronakrise schlecht ging, will die FDP den Gewinneinbruch branchenweit ermitteln und für die Berechnung heranziehen. „Zurzeit werden staatliche Hilfen auch an Unternehmen ausgezahlt, die schon vor der Corona-Pandemie aufgrund eigener Versäumnisse an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hatten“, heißt es im Papier. „Ein Unternehmen, das einen Rückgang des Gewinns von 50 Prozent erwirtschatet, obwohl es in seiner Branche im Schnitt nur 30 Prozent sind, bekommt auch nur 30 Prozent seines individuellen Gewinns von 2019 als negative Gewinnsteuer erstattet – der darüber hinausgehende Verlust verbleibt in der individuellen Verantwortlichkeit.“ Ein Unternehmen dagegen, das sich ein Stück weit vom Lockdown-bedingten negativen Branchentrend löse und statt 30 Prozent nur zehn Prozent Gewinneinbuße verzeichne, bekomme die negative Gewinnsteuer in derselben Höhe erstattet wie der weniger erfolgreiche Konkurrent. „So vermeiden wir es, individuellen Erfolg zu bestrafen und Misserfolg zu belohnen“, schreibt Dürr.

Die Kosten belaufen sich seinen Berechnungen zufolge auf mehr als 100 Milliarden Euro. Abzuziehen seien jedoch bereits ausgezahlte Corona-Zuschüsse. Unterm Strich geht Dürr daher von rund 55 Milliarden Euro verbleibender Kosten aus, die der Bundeshaushalt zu tragen hätte.

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