Berlin Zehn freie bezahlte Tage für Familienpflege jetzt möglich

Berlin · Beschäftigte erhalten künftig mehr Unterstützung, wenn sie ihre Angehörigen pflegen müssen. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag. Danach können Arbeitnehmer bei einem akuten Pflegefall eine zehntägige bezahlte Auszeit in Anspruch nehmen. Bislang gab es dafür keinen Lohnausgleich. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. In Deutschland werden nach Angaben der Bundesregierung derzeit 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt, zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Arbeitnehmer ein vom Bund getragenes, zinsloses Darlehen beantragen kann. Er muss dafür seinen Rechtsanspruch auf eine Freistellung von sechs Monaten für eine Pflegezeit wahrnehmen. Die Firmengröße, ab der das gilt, liegt weiter bei 15 Beschäftigten.

Neu ist der Rechtsanspruch auf eine "Familienpflegezeit". Damit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, für 24 Monate seine Arbeitszeit zu reduzieren, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen. Auch dafür kann es ein zinsloses Darlehen geben. Bedingung: Der Beschäftigte muss mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Zudem muss die Firma mindestens 25 Mitarbeiter haben.

Außerdem beschloss der Bundestag, dass Länder und Kommunen mehr Geld für den Kita-Ausbau bekommen sollen.

(kna)
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