Fahrgastrechte gestärkt

Das Urteil des Luxemburger Gerichtshof ist für Bahnkunden ein echter Gewinn. Künftig spielt die Ursache einer Verspätung keine Rolle mehr, der Anspruch auf Erstattung von Teilen des Fahrpreises besteht immer.

Die Bahn sieht hierdurch kaum neue Belastungen auf sich zukommen. Schließlich habe sich das Unternehmen schon bislang recht kulant gezeigt und auch ohne Verpflichtung gezahlt. Fahrgäste, die um Erstattungen ringen mussten, werden dies zumindest mit hochgezogenen Augenbrauen quittieren.

Auch an der Behauptung der Bahn, dass die höchstrichterliche Entscheidung keine Auswirkungen auf die Fahrpreise haben wird, sind Zweifel erlaubt. Schließlich können unvorhersehbare Ereignisse wie Streiks oder Hochwasser ab sofort rasch große Löcher in die Bilanz reißen.

Fragen wirft aber auch die ausdrückliche Beschränkung des Urteils auf die Bahn auf. Wieso bleibt etwa Fluggesellschaften die Haftung für Verspätungsfolgen durch Vulkanausbrüche oder vereiste Triebwerke erspart?

(RP)
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