Hamm Ex-Partner steht "Miete" für Eigentumswohnung zu

Hamm · Ein Ehepartner kann nach der Scheidung vom "Ex" Nutzungsentgelt für die gemeinsame Eigentumswohnung verlangen. Allerdings muss er oder sie den früheren Partner, der noch in der Wohnung bleibt, zunächst vor die Alternative stellen: Zahlung oder Auszug.

Ohne diese Aufforderung könne er oder sie kein Nutzungsentgelt verlangen, teilte das Oberlandesgericht Hamm mit (Az.: 14 UF 166/13).

(dpa)
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