Richter lehnte Freilassung gegen Kaution ab Ex-Kreml-Stabschef bleibt in Haft

New York/Bern (AP). Der ehemalige Kreml-Stabschef Pawel Borodin bleibt in den USA in Auslieferungshaft. Ein Richter in New York lehnte eine Freilassung gegen Kaution ab und gab auch dem Gesuch Borodins um Hausarrest im russischen Konsulat nicht statt. In der Schweiz wird das Auslieferungsgesuch vorbereitet. Borodin war am 17. Januar auf Grund eines Schweizer Haftbefehls in New York verhaftet worden. Ihm wird Geldwäsche in zweistelliger Millionenhöhe vorgeworfen.

Nach einer zweistündigen Anhörung lehnte es der Richter Viktor Pohorelsky vom US-Bundesbezirksgericht im New Yorker Stadtteil Brooklyn am Donnerstagabend ab, Borodin gegen Kaution auf freien Fuß zu setzen. Vergeblich beantragten die Anwälte Borodins auch, dem 54-Jährigen sei die Hafterleichterung des Hausarrests im russischen Konsulat in New York zu gewähren. Die Verteidiger und der russische Botschafter in den USA, Juri Uschakow, hatten zuvor versichert, Borodin werde sich freiwillig der Schweizer Justiz stellen. Borodin müsse aus dem Gefängnis entlassen werden, damit er seinen offiziellen Pflichten nachgehen könne. Der Vertrauensmann des früheren russischen Präsidenten Boris Jelzin ist von dessen Nachfolger Wladimir Putin auf den Posten des Staatssekretärs der russisch-weißrussischen Union versetzt worden.

Richter Pohorelsky räumte ein, dass die Umstände im Fall Borodin außergewöhnlich seien. Die Garantien im Falle des international zur Verhaftung ausgeschriebenen Russen seien aber nicht ausreichend für eine provisorische Haftentlassung. Staatsanwalt Thomas Firestone gab zu bedenken, falls Borodin Hausarrest im russischen Konsulat gewährt würde, wäre er außerhalb der Zugriffsmöglichkeiten der US-Justiz. Der Richter setzte den Parteien eine weitere Frist bis zum 5. Februar, um sich zur Auslieferungsfrage zu äußern.

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort