Europäischer Gerichtshof stärkt das Recht auf Asyl

Luxemburg (RP). Können Flüchtlinge ihre Religion in ihrem Heimatland nur bei drohenden schweren Strafen in der Öffentlichkeit ausüben, stellt dies eine Verfolgung und ein Grund für die Gewährung von Asyl dar.

Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C 71/11 und C 99/11). Die europäischen Richter beantworteten damit eine Frage des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses wollte wissen, welche Art von Verfolgung die Anerkennung als Flüchtling rechtfertige. Anlass waren Anträge zweier pakistanischer Mitglieder der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft, die sich durch die drakonischen Blasphemie-Gesetze in ihrer Heimat bedroht sahen. Die deutschen Behörden wollten die Asylanträge der Männer ablehnen, weil ihnen nur wegen der öffentlichen Ausübung ihrer Religion Verfolgung drohe. Diese Argumentation wies der EuGH zurück.

(RP)
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