Luxemburg Europa-Gericht stärkt Rechte von Versicherten

Luxemburg · Tausende Lebensversicherungskunden können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) womöglich ihre Verträge nachträglich anfechten. Der EuGH kippte eine deutsche Gesetzesvorschrift, die für alle zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Verträge gilt.

Danach ist ein solcher Vertrag auf jeden Fall gültig, wenn der Kunde binnen eines Jahres nach Zahlung der ersten Prämie nicht widersprochen hat. Das galt auch dann, wenn er nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden war. Diese Praxis widerspricht dem EuGH zufolge europäischem Recht.

(rtr)
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