Europa-Gericht billigt Sicherungsverwahrung

Strassburg (ing). Deutschland hat mit der Sicherungsverwahrung für einen Serieneinbrecher nicht gegen das Grundrecht auf Freiheit verstoßen. Dies stellte eine Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fest.

Die Richter wiesen die Klage eines 65- Jährigen ab, der mehrfach in Filialen einer Lebensmittelkette eingebrochen war. Er wurde 1995 in Köln zu sieben Jahren Haft verurteilt und anschließend in Sicherungsverwahrung genommen.

(Rheinische Post)
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