Luxemburg Euro-Rettung: EZB erringt Punktsieg

Luxemburg · Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs stützt den Kurs der EZB.

Der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, bekommt für sein umstrittenes Programm zum Ankauf von Staatsanleihen aus Euro-Krisenländern juristische Rückendeckung vor dem obersten Gericht Europas. Das 2012 ins Leben gerufene aber bislang nicht angewandte OMT-Programm zur Stützung schwächelnder Staaten wie Griechenland verstoße nicht gegen EU-Recht, erklärte Generalanwalt Pedro Cruz Villalon in Luxemburg. (Az.: C-62/14)

Die Währungshüter müssten auch keine Obergrenze für Anleihenkäufe nennen, fügte er hinzu. Der massenhafte Kauf von Anleihen aus Krisenländern sei aber an Vor-aussetzungen gebunden. Experten werteten die Empfehlung des Generalanwalts als großen Erfolg für Draghi. "Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat der EZB heute beim OMT-Anleihenkauf praktisch einen Freibrief erstellt", hieß es bei der Commerzbank.

Die Einschätzung des Generalanwalts ist für die Richter am EuGH nicht bindend - in vielen Fällen folgen sie aber der Argumentation. EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch sprach von einem wichtigen Meilenstein. Nach Ansicht des Chefs des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, steigt nun die Wahrscheinlichkeit für ein neues Ankaufprogramm der EZB.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des OMT-Programms an das Luxemburger Gericht übertragen und juristisches Neuland betreten. Die Karlsruher hatten sich kritischer zu OMT geäußert, als dies Cruz Villalon tat. Nach einem Urteil des EuGH, das in der Regel drei bis sechs Monate nach den Schlussanträgen erfolgt, dürfte sich das Verfassungsgericht den Fall noch einmal vornehmen.

(rtr)
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