Euro-Durststrecke

Zwei Monate Zeit nimmt sich das Bundesverfassungsgericht für die sorgfältige Prüfung der Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM. Das ist ungewöhnlich lang. Doch entscheiden die Richter hier nicht nur darüber, ob die Eilanträge so sehr berechtigt sind, dass der Bundespräsident seine Unterschrift unter den ESM-Vertrag vorerst nicht setzen darf. Sie entscheiden eigentlich über die Sache an sich: Denn unterschriebe Gauck, hätte Deutschland den Vertrag ratifiziert. Es wäre damit völkerrechtlich für alle Zeit daran gebunden; ein späteres Nein der Verfassungsrichter wäre unwirksam.

Der Bundesregierung und ihren Unterstützern bleibt nichts anderes übrig, als höflich und respektvoll die Entscheidung der Richter abzuwarten. Sollte sie am Ende wie erwartet zugunsten des ESM ausfallen, birgt die lange Prüfungszeit für die Regierung immerhin die Chance, so zu argumentieren: Wenn der ESM nach so gründlicher Prüfung auch den Segen des ehrwürdigen Verfassungsgerichts bekommt, kann er nur im Interesse Deutschlands liegen.

Auch die Anleger an den Finanzmärkten werden die Durststrecke aushalten müssen. Die wiederholte Warnung vor der Nervosität der Märkte hat sich mitunter schon früher als Panikmache erwiesen.

Bericht: Kritik an spätem Urteil . . ., Titelseite

(mar)
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