Luxemburg EuGH hinterfragt deutsche Regel des Familiennachzugs

Luxemburg · Deutschland muss wohl den Familiennachzug für Angehörige minderjähriger Flüchtlinge großzügiger gestalten. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist für das Recht auf Familiennachzug das Alter des Flüchtlings bei der EU-Einreise und der Zeitpunkt der Stellung des Asylantrags entscheidend. Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden, dürften beim Familiennachzug nicht benachteiligt werden, entschieden die Richter gestern in Luxemburg (Rechtssache C-550/16). Allerdings müsse der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Asylentscheidung gestellt werden.

Vom Auswärtigen Amt war gestern zunächst zu den Auswirkungen auf die Rechtslage in Deutschland zum bestehenden Familiennachzug keine Stellungnahme zu erhalten. Anerkannte minderjährige Flüchtlinge dürfen in Deutschland ihre Eltern nachholen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort