Karlsruher Urteil zum Rettungsschirm ESM Vier Szenarien entscheiden über Europas Zukunft

Düsseldorf · Der Euroskeptiker Peter Gauweiler ist mit seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Karlsruher Gericht wird wie angekündigt am Mittwoch sein Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM fällen. Doch wie wird es ausfallen? Vier Szenarien im Überblick.

Karlsruhe verhandelt über ESM und Fiskalpakt
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Der letzte, verzweifelte Versuch Peter Gauweilers ist am Dienstag gescheitert. Der Euro-Skeptiker hatte per Eilantrag darauf gedrängt, die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch zu verschieben. Der Grund: Die EZB plant, massiv Anleihen aus Krisenstaaten aufzukaufen.

Wie geplant wird der zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle eine wegweisende Entscheidung in der Euro- und Schuldenkrise treffen. Das Gericht wird das Urteil über die gegen ESM und Fiskalpakt gerichteten Eilanträge verkünden. Es liegen unter anderem Klagen der Linksfraktion und einer Professorengruppe vor.

Während Europa gebannt nach Karlsruhe blickt, zeigt sich die Bundesregierung demonstrativ gelassen. Man gehe davon aus, dass der ESM verfassungsmäßig sei und das Bundesverfassungsgericht dies in seinem Urteil auch anerkennen werde, heißt es aus Berliner Regierungskreisen.

Welches Urteil ist denkbar? Vier Szenarien im Überblick.

Szenario 1 — Karlsruhe gibt grünes Licht

Dass das Karlsruher Gericht dem ESM und Fiskalpakt ohne Einwände zustimmt, ist nach dem Verlauf des Verfahrens unwahrscheinlich. Das Gericht hatte sich bei der ersten Verhandlung am 10. Juli mehr Bedenkzeit erbeten. Und doch ist die Variante des vorbehaltlosen Ja durchaus möglich.

Es wäre zudem die einfachste Lösung, die zu einer weltweiten Beruhigung der Finanzmärkte führen würde. Die Erleichterung in den Hauptstädten Europas und in Washington wäre groß, insbesondere bei Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihren EU-Amtskollegen. Der ESM könnte im Herbst die Arbeit aufnehmen und in den Verfassungen der EU-Länder werden Schuldenbremsen verankert.

Gleichzeitig würde grünes Licht aus Karlsruhe bedeuten, dass dem ungehinderten Ankaufprogramm von Anleihen kriselnder EU-Staaten durch die EZB stattgegeben wird. Ein solcher Richterspruch hätte für Merkel zudem den angenehmen Effekt, dass sie innen- und koalitionspolitisch aufatmen könnte. Euro-Kritiker und Dauer-Nörgler aus den eigenen Reihen wie Frank Schäffler (FDP), Klaus-Peter Willisch (CDU) und Peter Gauweiler (CSU) wären - zumindest vorerst - ruhig gestellt.

Szenario 2 — Karlsruhe gibt grünes Licht mit Auflagen

Dieses Szenario wird von Experten als das wahrscheinlichste erachtet. Die meisten Beobachter gehen davon aus, dass der zweite Senat dem ESM nur unter Auflagen zustimmt und sein Ja an Bedingungen knüpft. So könnte der Bundespräsident beispielsweise nur unter Vorbehalt der Ratifizierung der Verträge zustimmen.

Eine der wichtigsten Aspekte könnte zudem sein, dass der Bundestag zu der Klarstellung gedrängt wird, dass sein Anteil an der Haftungsbeschränkung nicht 190 Milliarden Euro übersteigt. Artikel 25 des ESM-Vertrages sieht die Möglichkeit einer solchen Aufstockung des deutschen Anteils vor, wenn ein anderes EU-Land nicht mehr zahlen kann.

Doch auch mit einem bedingten Ja aus Karlsruhe wäre die Erleichterung an den Finanzmärkten gegeben. Deutschland könnte als letztes Euro-Land den ESM-Vertrag sowie den Fiskalpakt umsetzen. Auch der Nachtragsetat 2012 zur Finanzierung des ESM könnte in Kraft treten.

Szenario 3 — Karlsruhe vertagt die Entscheidung

An den Finanzmärkten wäre die Aufregung groß. Eine neuerliche Hängepartie würde die Unruhe vergrößern. "Die Finanzmärkte mögen Deutlichkeit, Sicherheit. Das heißt, hier wäre mehr Unruhe", sagt Carsten Brzeski, Chefvolkswirt der ING Diba. Für Merkel und auch Finanzminster Schäuble wäre ein solcher Entscheid ein Rückschlag, weitere Klagen von Euro-Kritikern denkbar.

Szenario 4 — Karlsruhe stoppt den Rettungsschirm

Eine mit Spannung erwartete Frage ist die, ob sich das höchste deutsche Gericht tatsächlich traut, den Rettungsschirm ESM zu stoppen. Grundsätzlich möglich ist dieses Urteil, wahrscheinlich ist es aber nicht. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht gerne ihre unabhängige Position betont, eine solch weitreichende Entscheidung wie den ESM-Stopp wird es wohl nicht verkünden. Im Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in ihren Entscheidungen immer die pro-europäisch Linie unterstützt.

An den Finanzmärkten geht die Meinung über ein Karlsruher Nein offenbar auseinander. Für Kai Carstensen vom ifo-Institut hätte die Karlsruher Entscheidung an Dramatik verloren. "Mittlerweile haben wir die unbegrenzte Haftung über die EZB. Das schmälert die Bedeutung der Entscheidung."

Auch Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler IfW meint, nach der EZB-Ankündigung würde es nicht mehr die große Schockwelle geben. Es gebe schließlich noch Rest-Geld aus dem zeitlich begrenzten Rettungsschirm EFSF, der bisher bis Mitte 2013 laufen soll.

Innenpolitisch wäre das Veto zum Rettungsschirm für die Regierung sicherlich der Super-GAU. Schließlich werden Merkel & Co. nicht müde zu betonen, dass es einen Alternativplan nicht gibt. Doch auch in den Hauptstädten der EU und den Zentren der Notebanken würde es zu kurzfristig anberaumten Krisentreffen kommen.

(nbe)
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