Bundesverfassungsgericht Karlsruhe billigt Euro-Rettungsschirm ESM

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM abgewiesen. Die Bundesregierung kann sich damit am Euro-Rettungsfonds ESM weiter in vollem Umfang beteiligen.

Der Euro-Rettungsschirm ESM
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Foto: dpa, Boris Roessler
(rtr)
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