Ex-Bundespräsident Herzog: Grundgesetz verbietet Staatspleite nicht

Düsseldorf · Der ehemalige Bundespräsident und frühere Verfassungshüter Roman Herzog gibt die derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüften Klagen gegen das Euro-Rettungspaket keine Chance. Er könne nicht erkennen, "worin sich die jetzt diskutierte Abtretung von Souveränitätsrechten von den früheren Abtretungen unterscheidet", sagte Herzog in einem Interview.

Fünf Fakten zu Roman Herzog
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Das Bundesverfassungsgericht habe Regierung und Parlament bei seiner letzten Entscheidung gesagt: "Passt auf, ihr kommt an eine Grenze. Es hat aber nicht gesagt: Bis hierhin und nicht weiter", betonte Herzog gegenüber der "WirtschaftsWoche".

Auch die Übernahme der erheblichen Zahlungs- und Bürgschaftsverpflichtungen von bis 190 Milliarden Euro zu Lasten des Steuerzahlers hält Herzog für zulässig. "Die Regierung ist in schwierigen Lagen berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen. Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite."

(AFP)
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