Griechenland-Schuldenschnitt Hedgefonds wollen vor Gerichtshof für Menschenrechte klagen

New York/Straßburg · Nach einem Bericht der "New York Times" wollen sich Hedgefonds gegen den geplanten Schuldenschnitt für Griechenland wehren. Demnach werde geprüft, ob eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte den gewünschten Erfolg bringen kann. Das Argument der Hedgefonds: Rendite ist ein Menschenrecht.

 Hedhefonds gehen hohes Risiko. Im Fall Griechenland haben sie womöglich auf das falsche Pferd gesetzt.

Hedhefonds gehen hohes Risiko. Im Fall Griechenland haben sie womöglich auf das falsche Pferd gesetzt.

Foto: AP

Die Euro-Länder kämpfen seit vielen Monaten um die Rettung Griechenlands. Der geplante Schuldenschnitt schmeckt den Hedgefonds-Managern aber so rein gar nicht. Der Grund: Für teures Geld versicherten sich die Strippenzieher gegen einen drohenden Staatsbankrott.

Im Klartext: Gehen die Griechen bankrott, klingeln bei den Hedgefonds die Kassen. Im Falle eine Schuldenschnitts, bei dem den Griechen ein Teil der Schulden erlassen werden, verlieren auch die Hedgefonds. Die abgeschlossene Versicherung wäre wertlos.

Ein möglicher Ausweg: Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eigentumsrechte würden verletzt, argumentieren die Manager laut "New York Times".

Der Hebel: In einem Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird das Recht einer jeden natürlichen oder juristischen Person auf Achtung ihres Eigentums garantiert. Weiter heißt es: "Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen."

Allerdings gelten noch Einschränkungen. So wird ausdrücklich das Recht des Staates anerkannt, "diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält".

Die erste Reaktion: Eine Sprecherin des Menschenrechtsgerichtshofs erklärte am Donnerstag in einer ersten Reaktion, sollte eine Klage eingehen, müsse zunächst ihre Zulässigkeit geprüft werden. Demnach wird bei jeder neuen Klage zunächst geprüft, ob die Kläger tatsächlich persönlich betroffen sind. Weitere Kriterien seien, dass die letzte Entscheidung zum kritisierten Sachverhalt nicht länger als sechs Monate zurückliege.

Zudem müsse der Rechtsweg ausgeschöpft sein. Ob im konkreten Fall zunächst Klagen in Griechenland oder vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nötig seien, ließ die Gerichtssprecherin offen.

(KNA)
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