Gewalt gegen Frauen Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Brüssel · Bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen sollen in der EU künftig einheitliche Mindeststandards gelten. In vielen EU-Staaten seien die Gesetze gegen sexuelle Nötigung zu vage formuliert oder zu lax, kritisierte die EU-Kommission.

 Ein Wandbild der irischen Künstlerin Emmalene Blake mit der Aufschrift «When will I be able to walk alone at night and feel safe?» («Wann kann ich nachts endlich alleine unterwegs sein und mich dabei sicher fühlen»).

Ein Wandbild der irischen Künstlerin Emmalene Blake mit der Aufschrift «When will I be able to walk alone at night and feel safe?» («Wann kann ich nachts endlich alleine unterwegs sein und mich dabei sicher fühlen»).

Foto: dpa/Niall Carson

Wie die EU-Kommission anlässlich des Internationalen Frauentags am Dienstag vorschlug, sollen Täter künftig europaweit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher seien in 18 der 27 Mitgliedsländer Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung, hieß es.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, Gewalt gegen Frauen müsse europaweit nach ähnlichen Regeln "verhindert, verurteilt und verfolgt" werden. In vielen EU-Staaten seien die Gesetze gegen sexuelle Nötigung zu vage formuliert oder zu lax, kritisierte die EU-Kommission. So sei etwa die Genitalverstümmelung nicht überall explizit verboten.

Auch das Mobbing oder Stalking von Frauen im Internet soll EU-weit als Straftat gelten, wie die Kommission weiter vorschlug. Unter Strafe gestellt werden soll demnach auch das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen. Der Richtlinienvorschlag geht nun zur Beratung an die EU-Staaten und das Europaparlament.

Den Angaben zufolge hat jede dritte Frau in der EU Erfahrungen mit Gewalt oder häuslicher Gewalt gemacht. Jede Zwanzigste wurde demnach Opfer einer Vergewaltigung. Allerdings müsse die Datenbasis für sexualisierte Gewalt verbessert werden, betonte die Kommission.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem gilt das Prinzip "Nein heißt Nein" - das heißt, eine Vergewaltigung liegt laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt, sondern durch Worte oder Gesten seine Ablehnung zum Ausdruck bringt.

(lha/afp)
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