Brexit-Gipfel in Brüssel Freundschaftsschwur trotz Scheidungsfall

Brüssel · Die EU billigt den Brexit-Vertrag mit Großbritannien. Die Gefahr eines ungeordneten Austritts ist damit aber immer noch nicht gebannt.

 Die britische Premierministerin Theresa May und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Samstag in Brüssel.

Die britische Premierministerin Theresa May und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Samstag in Brüssel.

Foto: AFP/PHILIPPE LOPEZ

Am Ende gab es nichts mehr zu verhandeln. Die Staats- und Regierungschefs kamen nur noch kurz in Brüssel zusammen, um den Weg freizumachen. Bei ihrem Sondergipfel beschlossen sie einstimmig das knapp 600 Seiten umfassende Scheidungsdokument, das den Austritt des Vereinigten Königreichs nach 45 Jahren aus der EU regelt, sowie eine politische Erklärung zur Zukunft der Beziehungen.

Kanzlerin Angela Merkel sprach anschließend von einem „diplomatischen Kunststück“. Es sei gelungen, in einer historisch so noch nie dagewesenen schwierigen Situation ein Vertragswerk zu formulieren, das einerseits die Interessen beider Seiten wahre, andererseits einen Ausblick auf die Zukunft gebe. EU-Ratspräsident Donald Tusk, der die Treffen der Staats- und Regierungschefs leitet, sagte: „Wie auch immer es ausgeht, eine Sache ist sicher: Wir bleiben bis zum Ende aller Tage Freunde, und noch einen Tag länger.“ Die eigentliche Hürde steht dem Abkommen aber noch bevor.

Was steht in dem Abkommen?

Großbritannien muss Geld zahlen, um die Verpflichtungen aus der EU-Mitgliedschaft wie etwa Pensionsansprüche für die EU-Beamten abzulösen. Es wird damit gerechnet, dass das etwa 45 Milliarden Euro ausmacht. Klar ist zudem, dass rund drei Millionen EU-Bürger, die auf der Insel leben, sowie eine Million Briten auf dem Kontinent auf Dauer die gleichen Rechte genießen wie bisher – etwa bei der Sozialversicherung, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und beim Aufenthaltsrecht.

Was gilt für Irland?

Beide Seiten sind sich einig, dass an der Grenze zwischen dem britischen Nordirland, das aus der EU ausscheidet, und der Republik Irland Zoll- und Grenzkontrollen vermieden werden sollen. Schlagbäume würden den Frieden in der ehemaligen Bürgerkriegsregion gefährden. Unklar ist bis heute, wie es praktisch laufen soll, einerseits Grenzkontrollen zu vermeiden, andererseits Großbritannien wieder die Hoheit etwa über Zölle zu geben. Die EU hat immer eine Auffanglösung („Backstop“) für den Fall verlangt, dass man sich nicht auf gemeinsame Regelungen für die Zukunft einigen kann. Nun wurde verabredet, dass in diesem Fall Großbritannien bis auf Weiteres in der Zollunion mit der EU bleiben würde. Nordirland würde dann bis auf Weiteres auch komplett im EU-Binnenmarkt bleiben. Die Einigung zu Nordirland stellt wohl die größte Hürde für die Annahme des Brexit-Abkommens im britischen Parlament dar. Es zeichnet sich ab, dass viele Abgeordnete die Passage als eine Einschränkung der britischen Souveränität interpretieren. Es ist unklar, ob sie in der Mehrheit sind und das Abkommen zu Fall bringen.

Wie soll es nach dem Brexit weitergehen?

Der Gipfel hat eine politische Absichtserklärung zu den künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien verabschiedet. Das Dokument hat gut 30 Seiten und ist nicht verbindlich. Es sieht eine enge und „ehrgeizige“ Kooperation auf vielen Gebieten vor. So soll etwa ein weitreichendes Freihandelsabkommen abgeschlossen werden. Beide Seiten wollen in der Außen- und Sicherheitspolitik weiterhin eng zusammenarbeiten. Schon jetzt ist absehbar, dass eine Einigung auf ein Fischereiabkommen schwierig werden dürfte. Wie die Beziehungen konkret ausgestaltet werden sollen, ist in weiten Bereichen offen. Klar ist etwa, dass Großbritannien der Ausstieg aus der EU etwa im Bereich der Weltraumpolitik besonders schmerzt. In der Absichtserklärung heißt es dazu aber lediglich: Beide Seiten sollten passende Regelungen für eine Kooperation in Erwägung ziehen.

Was passiert, wenn das britische Unterhaus oder das EU-Parlament die Zustimmung verweigern?

Das Ausstiegsdokument kann nicht nachverhandelt werden. Das betonen beide Seiten. Sollte ein Parlament die notwendige Ratifizierung verweigern, würde es einen ungeordneten Brexit geben. Alle Kompromisse wären hinfällig, der Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Daten zwischen der EU und Großbritannien würde ab dem 29. März zumindest massiv gestört, EU-Bürger mit Wohnsitz auf der Insel hätten keine Rechtssicherheit mehr. Und im EU-Haushalt würden rund zwölf Milliarden Euro fehlen.

(gra)
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