Asylpolitik EU eröffnet Verfahren gegen Deutschland

Brüssel · Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, gegen die Richtlinien der europäischen Asylgesetzgebung zu verstoßen. Neben Deutschland sind noch 19 andere Staaten betroffen. Insgesamt wurden 40 Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

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Foto: ap

Kurz vor dem EU-Sondergipfel zur Flüchtlingskrise hat die EU-Kommission wegen Verstößen gegen die europäische Asylgesetzgebung zwei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Versandt wurden zwei Mahnschreiben wegen unzureichender Umsetzung der EU-Asyl-Richtlinie und der Richtlinie zur Aufnahme von Flüchtlingen, wie die Kommission am Dienstag in Brüssel mitteilte. Insgesamt wurden demnach 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen insgesamt 19 Länder im Asylbereich eingeleitet.

"Es ist an der Zeit, dass sich die Mitgliedstaaten der Herausforderung stellen und tun, was sie tun müssen", sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans in Brüssel. "Unser gemeinsames Asylsystem kann nur funktionieren, wenn alle sich an die Regeln halten." Nur fünf EU-Staaten setzten derzeit die EU-Asylvorgaben vollständig um.

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Die betroffenen Staaten haben nach Eintreffen des Mahnschreibens zwei Monate Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und gegebenenfalls ihre Praxis zu ändern. Ist die Kommission weiter nicht zufrieden, kann sie eine weitere ausführlich begründete Warnung an das Mitgliedsland verschicken und nach weiteren zwei Monaten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. Bekommt die Kommission Recht, kann sie die Verhängung von Geldbußen gegen das betroffene Land verlangen.

(AFP, dpa)
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