Haftentlassung abgelehnt Abgesetzte EU-Parlamentsvize Kaili muss weiter in U-Haft bleiben

Brüssel · Das Europäische Parlament hatte Kaili im Dezember 2022 kurz nach Bekanntwerden von Korruptionsvorwürfen abgesetzt. Der griechischen Politikerin und drei weiteren Beschuldigten werden Geldwäsche und Korruption vorgeworfen. Ihre Anwälte hatte eine Haftentlassung beantragt. Wie das Gericht darauf reagierte.

Eva Kaili: Der Fall der Vizepräsidentin des EU-Parlaments
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Der tiefe Fall der Vizepräsidentin des EU-Parlaments

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Foto: dpa/Eric Vidal

Die wegen Korruptionsverdachts abgesetzte EU-Parlamentsvizepräsidentin Eva Kaili muss weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Das zuständige Gericht in Brüssel sprach sich nach Angaben der belgischen Staatsanwaltschaft am Donnerstag gegen eine Freilassung der 44-jährigen aus. Die griechische Politikerin sitzt seit Anfang Dezember in der belgischen Hauptstadt in Untersuchungshaft.

Ihre Anwälte hatten nach eigenen Angaben eine Haftentlassung mit „alternativen Maßnahmen wie etwa einer elektronischen Fußfessel“ beantragt. Die Antwort sei aber „strikt negativ“ gewesen, sagte einer ihrer Anwälte, André Risopoulos. Die Staatsanwaltschaft vertrete die Auffassung, dass ein „Fluchtrisiko, das Risiko von Absprachen mit Dritten und das Risiko der Vernichtung von Beweisen“ bestünden.

Ihre Mandantin bestreite jedwede Bestechlichkeit, bekräftigten ihre Anwälte. Risopoulos kritisierte unter anderem, dass Kaili „nur zweimal in sechs Wochen ihr 23 Monate altes Kind“ habe sehen dürfen. Der Vater des Kindes, Kailis Lebensgefährte Francesco Giorgi, sitzt wegen der Korruptionsaffäre ebenfalls in Untersuchungshaft.

Das Europäische Parlament hatte Kaili im Dezember kurz nach Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe abgesetzt. Der griechischen Politikerin und drei weiteren Beschuldigten werden Geldwäsche und Korruption vorgeworfen. Der Golfstaat Katar sowie Marokko sollen versucht haben, Entscheidungen im Europaparlament zu beeinflussen. Beide Länder weisen die Vorwürfe zurück.

(mzu/AFP)
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