Das Prozedere in den EU-Mitgliedsstaaten Die lange Nacht der Europawahl

Brüssel · Jetzt geht es los: Die Europawahl ist gestartet – zumindest in den Niederlanden und Großbritannien. Denn die Wähler dort dürfen bereits am heutigen Donnerstag ihr Kreuzchen machen. Die meisten EU-Länder wählen aber erst am Sonntag. Und es dürfte eine sehr lange Nacht werden, bis tatsächlich alle Ergebnisse bekannt sind. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Prozedere zur Wahl.

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Jetzt geht es los: Die Europawahl ist gestartet — zumindest in den Niederlanden und Großbritannien. Denn die Wähler dort dürfen bereits am heutigen Donnerstag ihr Kreuzchen machen. Die meisten EU-Länder wählen aber erst am Sonntag. Und es dürfte eine sehr lange Nacht werden, bis tatsächlich alle Ergebnisse bekannt sind. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Prozedere zur Wahl.

Um Mitternacht hatte das erste Wahllokal seine Pforten geöffnet — und zwar in Maastricht. Alle anderen niederländischen Wahllokale folgten um 7.30 Uhr. Damit ist unser Nachbarland der erste EU-Mitgliedsstaat, der die Abgeordneten des Europaparlaments bestimmen darf. Seit acht Uhr dürfen auch die Briten an diesem Donnerstag wählen.

Warum wählen die EU-Mitgliedsstaaten an unterschiedlichen Tagen?

Der Termin richtet sich nach den jeweiligen Wahltraditionen der Mitgliedsstaaten. In den meisten Ländern wird am Sonntag gewählt — so wie auch in Deutschland, Belgien oder auch Österreich. In anderen Ländern aber wird eben auch am Donnerstag oder Samstag gewählt. Festgelegt ist aber, dass die Wahl zwischen dem 22. und 25. Mai durchgeführt werden muss.

Wie es nach der Europawahl weitergeht
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Wann gibt es die Ergebnisse?

Die einzelnen Staaten werden mitunter schon nach Schließung ihrer Wahllokale Prognosen abgeben. Die Ergebnisse aber dürfen erst veröffentlicht werden, wenn alle Wahllokale in allen EU-Staaten geschlossen sind. Das letzte Land ist dabei Italien, wo die Wahllokale am Sonntag um 23 Uhr schließen. Bis die gesamten Ergebnisse vorliegen, dürfte es also eine lange Wahlnacht werden.

Wann wählen denn nun die einzelnen Staaten und wie sind die Wahllokale dort geöffnet?

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Los ging es am heutigen Donnerstag in den Niederlanden und in Großbritannien. In den Niederlanden schließen die Wahllokale um 21 Uhr, in den karibischen Kommunen Bonaire, Sint Eustatius und Saba wegen der Zeitverschiebung um 3 Uhr am Freitagmorgen. In Großbritannien ist erst um 23 Uhr Schluss.

Am Freitag wählt Irland bis 23 Uhr, und auch Tschechien bis 22 Uhr. Die Tschechen dürfen aber auch nochmal am Samstag an die Wahlurnen, dann bis 14 Uhr. Ebenfalls am Samstag wählen Lettland (bis 19 Uhr), Malta (bis 22 Uhr) und die Slowakei (bis 22 Uhr).

Dr große Wahltag aber ist der Sonntag. Dann wählen alle übrigen derr 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das sind Belgien (bis 14 Uhr, elektronisch bis 16 Uhr), Bulgarien (bis 18 Uhr, Verlängerung bis 19 Uhr möglich), Dänemark (bis 20 Uhr), Deutschland (bis 18 Uhr), Estland (bis 19 Uhr), Finnland (bis 19 Uhr), Frankreich (bis 18 Uhr, gegebenenfalls bis 20 Uhr; die Übersehgebiete und Konsulate auf dem amerikanischen Kontinent wählen bereits am Samstag), Griechenland (bis 18 Uhr), Italien (bis 23 Uhr), Kroatien (bis 19 Uhr), Litauen (bis 19 Uhr), Luxemburg (bis 14 Uhr), Österreich (unterschiedliche Öffnungszeiten der Wahllokale, in der Regel bis 17 Uhr), Polen (bis 21 Uhr), Portugal (bis 20 Uhr), Rumänien (bis 20 Uhr), Schweden (bis 21 Uhr), Slowenien (bis 19 Uhr), Spanien (bis 20 Uhr), Ungarn (bis 19 Uhr) und Zypern (bis 18 Uhr)

Das Europaparlament in Zahlen
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Wie viele Abgeordnete wählen die einzelnen Länder?

Insgesamt bestimmen die rund 400 Millionen Wahlberechtigte über 751 Abgeordnete — das sind weniger als im jetzigen Parlament vertreten sind. Festgelegt wurde die Zahl im Vertrag von Lissabon. Dabei bestimmt die Bevölkerungsgröße der Staaten die Anzahl der Abgeordneten. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Prinzip der "degressiven Proportionalität", sodass die kleineren Mitgliedsstaaten ein wenig besser im Parlament dastehen als die großen.

Die meisten Abgeordneten, nämlich 96, kommen übrigens aus Deutschland, dem bevölkerungsreichsten Land der EU. Die anderen Staaten schicken Abgeordnete wie folgt in das Parlament: 74 aus Frankreich, je 73 aus Italien und Großbritannien, 54 aus Spanien, 51 aus Polen, 32 aus Rumänien, 26 aus den Niederlanden, je 21 aus Griechenland, Belgien, Portugal, Tschechien und Ungarn, 20 aus Schweden, 18 aus Österreich, 17 aus Bulgarien, je 13 aus der Slowakei, Dänemark und Finnland, je 11 aus Irland, Kroatien und Litauen, je acht aus Lettland und Slowenien und je 6 aus Zypern, Luxemburg, Malta und Estland.

Was ist diesmal anders bei der Wahl?

Es ist die erste Wahl nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Dieser hat dem Europäischen Parlament deutlich mehr Macht gegeben. So bestimmt es über Gesetze mit, die in allen Mitgliedsstaaten gelten und entscheidet mit über alle internationalen Abkommen und den Haushalt der EU. Außerdem wird die Wahl darüber entscheiden, wer neuer EU-Kommissionspräsident wird. Laut dem Vertrag von Lissabon müssen die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Vorschlag eines Kandidaten das Ergebnis der Wahl mitberücksichtigen. Das EU-Parlament schließlich wählt den neuen Kommissionspräsidenten.

Wie viele Fraktionen dürfte es im neuen Parlament geben?

Derzeit sind es sieben Fraktionen, angesichts des Erfolges in einigen Ländern könnte nun auch ein Verbund der Rechtspopulisten hinzukommen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete aus sieben EU-Ländern nötig.

Wo gibt es noch Unterschiede in Bezug auf das Wahlprozedere in den Staaten?

Etwa in Bezug auf das Wahlalter. In fast allen Ländern darf erst ab 18 Jahren gewählt werden, in Österreich allerdings schon ab 16. Während die meisten Bürger in der EU selbst entscheiden dürfen, ob sie wählen gehen, gibt es in einigen Staaten eine Wahlpflicht. Diese besteht in Belgien, Griechenland, Luxemburg und Zypern. Auch gibt es in einigen Staaten eine Mindestschwelle für die Vergabe der Sitze. In Polen und einigen anderen osteuropäischen Ländern etwa sind landesweit mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen nötig, in Griechenland drei Prozent. In Deutschland und zwölf weiteren Ländern gibt es keine prozentuale Sperrklausel.

Und was haben die Länder bei der Wahl nun gemeinsam?

Es sind die Prinzipien, dass die Wahlen allgemein, frei, direkt und geheim sein müssen. In allen Ländern haben die Wähler nur eine Stimme, die sie für die Kandidatenliste von Parteien und Vereinigungen abgeben.

mit Agenturmaterial

(das)
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