EuGH-Urteil Zentraler Teil von Polens Justizreformen verstößt gegen EU-Recht

Luxemburg · Polen verstößt mit einem zentralen Teil seiner Justizreformen gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass Polen mit der neuen Disziplinarordnung für Richter „gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat“.

 Ein Schild mit der Aufschrift „Cour de Justice de l'union Européene“ steht vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Ein Schild mit der Aufschrift „Cour de Justice de l'union Européene“ steht vor den Bürotürmen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

So biete die neu geschaffene Disziplinarkammer „nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit“. (Az. C-791/19)Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig ist und diese beispielsweise auch suspendieren kann.

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Unabhängigkeit dieser Kammer fraglich, da ihre Mitglieder vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ernannt werden. Brüssel hatte deshalb Klage in Luxemburg eingereicht. Der EuGH gab nun allen Rügen der Kommission in dem Fall statt.

Die Kammer sei „nicht unempfänglich“ für Einflussnahmen durch das polnische Parlament und die Regierung, erklärte das Gericht. Das Verfahren zur Ernennung der Mitglieder der Kammer werde wesentlich durch den Landesjustizrat bestimmt, „dessen Unabhängigkeit zu berechtigten Zweifeln Anlass geben kann“, heißt es in dem Urteil.

Das Gericht bemängelte zudem, dass durch die neue Disziplinarordnung für Richter des Obersten Gerichts und der ordentlichen Gerichtsbarkeit rein inhaltliche Gerichtsentscheidungen als Disziplinarvergehen eingestuft und geahndet werden können. Damit könnte die neue Regelung „zur politischen Kontrolle von Gerichtsentscheidungen oder zur Ausübung von Druck auf Richter eingesetzt werden“.

Auch dass polnischen Richtern Disziplinarverfahren drohen, wenn sie sich wegen einer Vorabentscheidung an den EuGH wenden, ist nach Auffassung des Gerichtshofs nicht zulässig. Dies beeinträchtige die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem EuGH, die darauf abziele, „die einheitliche Auslegung und die volle Geltung des Unionsrechts zu gewährleisten“.

Die polnische Regierung muss nun Maßnahmen ergreifen, um den Rechtsverstoß zu beheben. Tut sie das nicht, könnten ihr Geldstrafen drohen. Ein Regierungssprecher erklärte am Donnerstag, der EuGH versuche, sich mit seinen Urteilen „die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten anzueignen“. „Es ist ein Versuch, den EU-Institutionen Kompetenzen zu übertragen, die über das hinausgehen, was ihnen in den Verträgen zugestanden wurde“, sagte Sprecher Piotr Muller dem öffentlich-rechtlichen Sender TVP1.

Der Rechtsstreit zwischen der EU und Warschau hatte sich in den vergangenen Tagen zugespitzt: Am Mittwoch entschied das polnische Verfassungsgericht, dass die bisherigen Anordnungen des EuGH gegen Polens Justizreformen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.

Am Donnerstag könnte das Verfassungsgericht zudem ein Urteil in der heiklen Frage fällen, ob die nationale Verfassung Vorrang vor EU-Recht hat. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Verfassungsgericht Ende März um eine Entscheidung dazu ersucht. Anlass war eine der EuGH-Entscheidungen gegen die Justizreformen.

Kritiker der rechtsnationalistischen Regierung warnen angesichts der jüngsten Entwicklungen vor einem Schritt Richtung Polexit - also dem Austritt Polens aus der EU. Der neue polnische Oppositionsführer und ehemalige EU-Ratspräsident Donald Tusk warf der Regierung nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts am Mittwoch vor, „die EU zu verlassen“.

(ahar/AFP)
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