EuGH-Urteil Systematische Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum unzulässig

Luxemburg · Verdachtsunabhängige Kontrollen in Grenznähe, an Bahnhöfen und in Zügen dürfen nicht zu systematischen Grenzkontrollen ausarten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil am Mittwoch in Luxemburg klargestellt.

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Foto: dpa, brx rho

Hintergrund ist ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Kehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Angeklagte hatte sich 2014 gewaltsam gegen eine Polizeikontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz im baden-württembergischen Kehl gewehrt.

Der Bahnhof ist nur wenige hundert Meter von der französischen Grenze entfernt. Das Bundespolizeigesetz erlaubt dort verdachtsunabhängige Kontrollen, die im reisefreien Schengen-Raum eigentlich abgeschafft worden sind. Das Amtsgericht wollte nun von den Luxemburger Richtern wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar ist und damit die Polizeikontrolle des Mannes rechtmäßig war.

Das Urteil findet darauf die Antwort: Zumindest in anderen Vorschriften muss sichergestellt sein, dass die Überprüfungen in der Praxis nicht systematischen Grenzkontrollen gleichkommen. Geregelt werden müsse insbesondere die Intensität, Häufigkeit und Selektivität der Kontrollen.

EU-Recht lässt nur selektive Stichprobenkontrollen zu

Fehlten solche Einschränkungen, könne nicht davon ausgegangen werden, dass nur selektive Stichprobenkontrollen stattfinden. Genau das aber verlange das EU-Recht. Ob es in Deutschland solche Regelungen gibt, muss nun das Amtsgericht Kehl feststellen.

An der Grenze zwischen Kehl und Straßburg kontrollieren insbesondere die Franzosen seit den Pariser Anschlägen vom November 2015 regelmäßig vor allem Autofahrer. Deutschland hatte im Zuge der Flüchtlingskrise Grenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt.

In dem Kehler Fall handelte es sich allerdings um eine verdachtsunabhängige Überprüfung, die unabhängig von der Wiedereinführung der Grenzkontrollen möglich ist. Bei der Innenministerkonferenz Mitte Juni wurde eine bundesweite Ausweitung dieser sogenannten Schleierfahndung auf das Umfeld von Flughäfen, Bahnhöfen und Rastplätzen diskutiert. Die Länder konnten sich aber nicht auf eine bundesweite Regelung einigen.

EuGH-Rechtssache C-9/16

(felt/dpa)
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