EuGH-Urteil Deutschland darf keine Passkontrollen im Busverkehr vorschreiben
Luxemburg · Das EuGH hat sein Urteil bekanntgegeben: Deutschland darf im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr Busunternehmen keine Passkontrolle ihrer Fahrgäste vorschreiben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag vor dem Hintergrund der Abschaffung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum, dass solche Kontrollen verboten seien. Das deutsche Recht verpflichtet demnach die Unternehmen aber, in Linienbussen vor dem Grenzübertritt nach Deutschland Pässe und Aufenthaltsdokumente der Passagiere zu kontrollieren. (Aktenzeichen: C-412/17 und C-474/17)
In dem konkreten Fall war das Bundespolizeipräsidium gegen zwei Busunternehmen vorgegangen, die einen Linienbusverkehr über die deutsch-niederländische und deutsch-belgische Grenze anbieten. Die Behörde war der Ansicht, dass zahlreiche Drittstaatsangehörige mit den Bussen ohne die erforderliche Reisedokumente nach Deutschland gekommen wären. Den Unternehmen wurde deshalb ein Zwangsgeld angedroht.
Die Unternehmen klagten dagegen in Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht legte den Fall schließlich dem EuGH zur Auslegung des EU-Rechts vor. Es äußerte dabei Zweifel, ob die Kontrollpflicht mit der Abschaffung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum vereinbar sei.
Der EuGH stellt nun fest, es sei verboten, die Kontrollpflicht den Busunternehmen aufzuerlegen. Kontrollen vor Beginn der Busreise hätten die gleiche Wirkung wie Grenzkontrollen und seien daher verboten.