Reform des EU-Urheberrechts EU-Rechtsausschuss stärkt Presseverleger

Brüssel · Das europäische Leistungsschutzrecht hat eine wichtige Hürde genommen. Der Vorschlag des Rechtsausschusses muss aber noch vom EU-Rat und dem gesamten Parlament verabschiedet werden.

 Copyright-Schriftzug (Symbolbild).

Copyright-Schriftzug (Symbolbild).

Foto: Shutterstock/Pavel Ignatov

Die Reform des Urheberrechts auf EU-Ebene hat eine wichtige Hürde genommen. Der federführende Rechtsausschuss im Europaparlament hat die Verhandlungslinie des Rechtsexperten Axel Voss (CDU) bestätigt, mit der er in die Gespräche mit den Mitgliedstaaten gehen will. Voss geht es darum, die Macht der digitalen Plattformen im Internet zu begrenzen und diese zu verpflichten, Verlagen und Journalisten mehr Geld von den Werbeeinnahmen abzugeben. Das Recht zur Verwertung von Zeitungsartikeln soll nach seinen Vorstellungen für fünf Jahre nach der Erstveröffentlichung bei den Verlagen und bei den Autoren liegen. Wenn Suchmaschinenbetreiber wie Google oder digitale Plattformen wie Facebook und Twitter künftig Auszüge oder ganze Artikel nutzen und über ihre Seiten zugänglich machen wollen, sollen sie die Verleger vorher um Genehmigung fragen müssen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die Entscheidung begrüßt. „“Die Mitglieder des Rechtausschusses im Europaparlament haben mit ihrem Beschluss ein wichtiges Zeichen für die Sicherung des freien, unabhängigen Journalismus in der digitalen Welt gesetzt“, sagte ein Sprecher der Verbände. Die Verlegerverbände betonten, dass es höchste Zeit sei, den Zeitungen und Zeitschriften den gleichen rechtlichen Rahmen zuzugestehen, der schon lange für Film, Fernsehen und Musik gelte. Aus Sicht der Verbände sei professioneller Journalismus die beste und wichtigste Reaktion auf Polemik und Falschinformationen im Internet.

Die Verleger in der EU, so die Idee der Reform, sollen sich zusammenschließen und so großes Gewicht in die Waagschale der Verhandlungen mit den digitalen Plattformen über eine faire Vergütung werfen. Dieser Teil der Urheberrechtsreform wird auch Verleger- oder Leistungsschutzrecht genannt. Voss versichert, dass sowohl eine Verlinkung  erlaubt bleiben soll und dass Privatpersonen auf ihren Seiten weiter Presseartikel abbilden können sollen, ohne dafür zahlen zu müssen. Im zweiten Teil der geplanten Reform geht es darum, dass digitale Plattformen mehr Verantwortung tragen sollen für die fremden Inhalte, die sie auf ihren Seiten präsentieren. Dazu gehört, dass sie rechtlich verantwortlich sein sollen für extremistische und kriminelle Inhalte, Hatespeach und Propaganda. Darüber hinaus sollen sie urheberrechtliche Verstöße unterbinden. Dafür könnten Plattformen gezwungen werden, eine Erkennungssoftware zu benutzen, um geschützte Werke zu identifizieren und einen Zugriff ohne Vergütung zu verhindern. Betroffen wäre etwa Youtube. Der Anbieter verdient viel Geld, indem er Musikstücke von Künstlern zu Playlists zusammenfasst, die gratis gehört werden können, aber von Werbung begleitet werden. Die Einnahmen daraus fließen Youtube zu.

Es wird damit gerechnet, dass das Europa-ParIament sich im Juli  mit der Reform beschäftigen will. Wenn es die Linie bestätigt, beginnen die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Sie gelten als schwierig, weil es in vielen Hauptstädten Widerstände gibt. Netzaktivisten und Nichtregierungsorganisationen  fürchten eine „Linksteuer“ und Uploadfilter.

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