Reisen mit terroristischen Zwecken EU-Staaten beschließen neue Richtlinien für Anti-Terror-Kampf

Brüssel · Die EU-Staaten wollen die Regeln zur Verfolgung ausländischer Kämpfer verschärfen. So werden Auslandsreisen mit terroristischen Zwecken oder die Organisation oder Beförderung solcher Reisen strafbar.

 Ard van der Steur (l.) mit Thomas de Maiziere am 10. März in Brüssel.

Ard van der Steur (l.) mit Thomas de Maiziere am 10. März in Brüssel.

Foto: afp, ed

Das erklärte der niederländische Justizminister Ard van der Steur am Freitag in Brüssel nach einem Treffen mit seinen europäischen Amtskollegen. Die Niederlande haben derzeit den Vorsitz der EU-Staaten. Nachdem die Minister sich auf Grundzüge einer neuen EU-Anti-Terror-Richtlinie verständigt haben, können Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen.

Am Ende müssen sich beide Seiten einig werden. "Training für den Terrorismus oder die Finanzierung von Terrorismus werden ebenfalls überall in Europa strafbare Handlungen", erläuterte van der Steur weiter. "Und die Opfer des Terrorismus erhalten überall die gleichen Rechte."

Für Deutschland dürften sich daraus allerdings nach Angaben von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wenig Änderungen ergeben. "Wir sind, was die strafrechtliche Ahndung von terroristischen Straftaten angeht, bereits sehr weit", sagte Maas. Die Bundesrepublik habe ihr Strafrecht bereits im vergangenen Jahr an die entsprechende UN-Resolution angepasst. "Und wir haben zudem auch das Thema Terrorismusfinanzierung im Strafgesetzbuch neu geregelt."

Dennoch begrüßte Maas die geplante Angleichung auf europäischer Ebene. "Natürlich macht es die Strafverfolgung einfacher, wenn man von vergleichbaren Tatbeständen ausgeht", sagte er. Es gelte auch, Verfahrensfragen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu lösen.

(dpa/isw)
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