Terrorismusbekämpfung EU-Parlament stimmt Weitergabe von Fluggastdaten zu

Straßburg · Im Kampf gegen den Terrorismus setzt die EU künftig auch auf die Weitergabe von Fluggastdaten. Zudem wurden neue Vorschriften zum Datenschutz beschlossen.

Dazu brachte das Europaparlament am Donnerstag die sogenannte PNR-(Passager Name Record)-Richtlinie unter Dach und Fach. Die PNR-Richtlinie verpflichtet Fluggesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen. Persönliche Daten von Fluggästen wie Name, Kreditkartennummer und Essenswünsche werden dabei künftig auf Vorrat gespeichert.

Die Richtlinie über Fluggastdaten sieht vor, dass Fluggesellschaften bei Flügen über die Außengrenzen der Union hinaus die Daten der Reisenden an die zuständigen nationalen Behörden geben müssen. Dies soll dem Kampf gegen den Terrorismus und organisiertes Verbrechen dienen

Die neue Datenschutzrichtlinie ersetzt veraltetes Recht aus dem Jahr 1995. Sie soll die Rechte des Verbrauchers stärken: Unter anderem müssen Internetkonzerne die ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung von Daten einholen, ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen und die Mitnahme eigener Daten von einem Anbieter zum nächsten erleichtern.

(das/afp/dpa)
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