Wegen Vorratsdatenspeicherung EU-Kommission verklagt Deutschland

Brüssel · Der Streit zwischen Berlin und Brüssel um die Vorratsdatenspeicherung geht vor Gericht. Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und verlangt eine millionenschwere Geldbuße, weil Berlin das EU-Gesetz nicht in nationales Recht übertragen hat.

Vorratsdatenspeicherung: Fragen und Antworten
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Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung

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Foto: dapd, Thomas Kienzle

Deutschland sei der Richtlinie "immer noch nicht nachgekommen", bemängelte die Kommission am Donnerstag. Verzögerungen bei der Umsetzung könnten "negative Auswirkungen ... auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen."

Die EU-Richtlinie von 2006 schreibt den Staaten vor, Telefon- und Internetdaten ihrer Bürger zu Fahndungszwecken für mindestens sechs Monate zu speichern - ohne konkreten Anlass. Die Staaten müssen diese europäischen Vorgaben in eigene Gesetze umsetzen.

Seitdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz 2010 gekippt hatte, streiten Union und FDP um eine Neufassung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will mehr Daten sammeln als Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nur bei konkretem Verdacht speichern lassen will.

Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission diesen Schritt angekündigt. Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist auch eine Klage wegen des VW-Gesetzes.

Mit der Klage will die EU-Kommission die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschließen. Nach Kommissionsangaben gibt es bei der Umsetzung auch noch Verzögerungen in vier weiteren Staaten: Österreich, Schweden, Tschechien und Rumänien.

(AFP/dpa)
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