Verstoß gegen EU-Recht EU-Kommission startet mehrere Verfahren gegen Deutschland

Brüssel/Berlin · In gleich drei Fällen droht Deutschland Ärger mit der EU - sowohl eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof als auch eine Geldstrafe sind möglich. Worum es geht und was Deutschland tun kann.

 Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand (Symbolbild).

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand (Symbolbild).

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Weil Deutschland sich nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht an EU-Recht hält, hat die Brüsseler Behörde mehrere Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben aus Brüssel zu reagieren, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. Die sogenannten Vertragsverletzungsverfahren können mit einer Klage vor dem EuGH und einer Geldstrafe enden.

Bei den Verfahren geht es zum einen um den Vorwurf, Deutschland habe unfaire Berechnungsmethoden bei Leistungen wie Kurzarbeiter- oder Krankengeld. Menschen, die in Deutschland arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen, könnten nach Ansicht der EU-Kommission rechtswidrig benachteiligt werden, da sie bestimmte Steuern nicht anrechnen lassen könnten.

Ein zweiter Fall bezieht sich auf EU-Vorschriften über die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Im dritten Verfahren geht es um elektronische Mautsysteme. Mit den Vorgaben für diese soll den Angaben zufolge etwa gewährleistet werden, dass der grenzüberschreitende Informationsaustausch erleichtert wird. Nach Bewertung der Kommission hat Deutschland die Vorschriften aber nicht vollständig umgesetzt.

In einem weiteren Fall droht im nächsten Schritt eine Klage vor dem EuGH. Um dies zu verhindern, muss Deutschland nun klarstellen, wie es Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz neuer Gebäude, zur Elektromobilität und zu Ladepunkten, sowie neue Vorschriften für Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen umsetzen will.

(mzu/dpa)
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