Wegen Umwelt- und Katastrophenschutz EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Brüssel · Die EU-Kommission hat gegen Deutschland Verfahren eingeleitet, um die vollständige Umsetzung von EU-Regeln zum Umwelt- und Katastrophenschutz zu erzwingen.

 Europaflaggen wehen vor dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.

Europaflaggen wehen vor dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte, hat es die Bundesregierung bislang versäumt, eine europäische Richtlinie zur Vermeidung von Industrieemissionen ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen. Zudem stünden die derzeitigen deutschen Rechtsvorschriften nicht im Einklang mit der Seveso-III-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Bei den Katastrophenschutzregeln gibt es nach Kommissionsangaben unter anderem Nachbesserungsbedarf bei Bestimmungen zur Information der Öffentlichkeit und zu Notfallplänen. Bei der Richtlinie über Industrieemissionen sollen Bestimmungen, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, in besonderen Fällen weniger strenge Emissionsgrenzwerte festzulegen, nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden sein. Zudem werden begrenzte Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit kritisiert.

Deutschland hat nun vier Monate Zeit, um die festgestellten Mängel zu beheben. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie das sogenannte Vertragsverletzungsverfahren weiter vorantreiben. Im letzten Schritt droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, der dann sogar Strafzahlungen zustimmen könnte.

(mkoe/dpa)
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